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Satzung der Fachschaft Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg vom 24.04.2013
(2013)
Die fortschreitende Globalisierung bedingt auch immer mehr international personalwirtschaftliche Aufgaben, die im Gegensatz zur gewohnten Unternehmensführung im Heimatland in einem viel komplexeren Kontext stattfinden, oft mit relativ unbekannten oder unsicheren Umweltentwicklungen bis hin zu teilweise gegensätzliche Entwicklungen in den einzelnen Kulturen. Die Beschäftigung von ausländischen Mitarbeitern oder die Auslandsentsendung von Mitarbeitern führt in allen Personalmanagementfunktionen zu Herausforderungen, z. B. Personalplanung der länderspezifischen Bedingungen und Anforderungen, Personalsuche und -auswahl ausländischer Fach- und Führungskräfte, Weiterbildung zur interkulturellen Vorbereitung auf Auslandsaufenthalte und Personalentwicklungsplanung für internationale Karrieren, Personalorganisation und Personalabrechnung der Entsendung ins Ausland der Mitarbeiter und ihrer Familien, Fragen der Personalführung in interkulturellen Teams oder die Zusammenarbeit mit internationalen Arbeitnehmervertretungen. Dadurch entstehen mehr länder- und kulturspezifische Personalfunktionen und -aufgaben, breitere Perspektiven durch zusätzliche Mitarbeitergruppen wie entsandte Expatriates, die mitreisende Familie, Local staff und interkulturelle Teams, sowie komplexe Risken durch durchschnittlich weltweit 3-fach höhere Personalkosten sowie Entsendungsabbrüche.
Vom deutschen Hochschulbetrieb nur teilweise bemerkt, ist das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region von 1997 (sog. Lissabon-Konvention) in Deutschland 2007 in Kraft getreten. Die Konvention – entstanden auf Initiative des Europarats und der UNESCO – ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der mittlerweile von über 50 Staaten ratifiziert wurde. Er regelt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und absolvierten Studienzeiten.