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Die Bundesregierung bereitet die Neuordnung des Sozialen Entschädigungsrechts (SER) in einem 14. Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB) vor. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung ist 2019 zu rechnen. Er wird voraussichtlich auf dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom November 2018 basieren. Den inhaltlichen Schwerpunkt der Reform bildet die Entschädigung der Opfer von Gewalttaten. Dieser Beitrag schlägt einen alternativen Weg vor: die Zusammenführung des SER mit der Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) unter dem Dach des SGB VII.
Das Ende der Ausbeutung? Für einen besseren Sozialschutz in der Textilindustrie von Bangladesch
(2019)
Nach allgemeiner Einschätzung ist das Normalarbeitsverhältnis als Lebensgrundlage der Beschäftigten einschließlich ihrer sozialen Absicherung mit verschiedenen tatsächlichen Gefährdungen und Problemen konfrontiert. Nur einige Stichworte seien hier genannt: Zunahme von Teilzeitbeschäftigung, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit und neue Arbeitsformen zwischen abhängiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit. Mit einem Aspekt aus diesem Themenkreis, dem Nebeneinander mehrerer Erwerbstätigkeiten, beschäftigt sich der nachfolgende Beitrag.
Begutachtung medizinischer Sachverhalte in der Sozialversicherung und in angrenzenden Gebieten
(2015)
Alle Sozialversicherungsträger und fast alle anderen Sozialleistungsträger müssen gesundheitliche und psychische Sachverhalte beurteilen und darauf beruhende Entscheidungen treffen. Sie benötigen hierzu medizinischen und psychologischen Sachverstand. Diesen ziehen sie entweder extern bei oder sie schaffen sich hierfür interne Dienste. In final ausgerichteten Teilsystemen der sozialen Sicherung (z. B. gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) geht es vorrangig um Zustandsbegutachtung, in kausal ausgerichteten Teilsystemen (z. B. gesetzliche Unfallversicherung) auch um Ursachenbegutachtung. Der Beitrag befasst sich sowohl mit dem interdisziplinären Zusammenwirken von (juristischen) Auftraggebern und Entscheidern, medizinischen und psychologischen Sachverständigen und Betroffenen, als auch mit einem Vergleich der Begutachtungsanlässe und -verfahren in den verschiedenen Sozialleistungsbereichen.