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Vom deutschen Hochschulbetrieb nur teilweise bemerkt, ist das Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region von 1997 (sog. Lissabon-Konvention) in Deutschland 2007 in Kraft getreten. Die Konvention – entstanden auf Initiative des Europarats und der UNESCO – ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der mittlerweile von über 50 Staaten ratifiziert wurde. Er regelt die Anerkennung von im Ausland erworbenen Hochschulqualifikationen und absolvierten Studienzeiten.