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Die Zukunft der CCS-Technologie ist maßgeblich von den Entwicklungsmöglichkeiten abhängig, die ihr der Gesetzgeber einräumt. Der von der Bundesregierung am 13.4.2011 beschlossene Gesetzentwurf geht mit großer Vorsicht an den Einsatz der CCS-Technologie heran. Die Entwicklung sowie die Planungs- und Investitionssicherheit haben gegenüber den Bedenken gegen die kurz- und langfristige Sicherheit der CO2-Speicherung zurückstecken müssen. Der nachfolgende Beitrag erläutert Rechtsprobleme der Genehmigung von CO2-Abscheidungsanlagen, Transportleitungen und Speichern sowie der Gefahrenvorsorge, -nachsorge und Haftung.