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Durch die Nutzung von Qualitätsindikatoren für die Zuweisungssteuerung ge-winnt das interne QM eine zentrale Bedeutung für die Zukunftssicherung der Einrichtungen. Zusätzlich untermauert wird dies durch den strukturierten Qualitätsdialog (DRV Bund 2017), der durch eine stärkere Fokussierung auf diese Qualitätsindikatoren Revisionscharakter und zugleich Anreizfunktion für die Rehabilitationseinrichtungen hat. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Einrichtungen die Frage, wie geeignete interne Qualitätskennzahlen genutzt werden können, um Verbesserungsprozesse so frühzeitig zu initiieren, dass die externen Qualitätskennzahlen positiv ausfallen.
Ein wichtiges Ziel der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung war schon immer die berufliche (Wieder-)Eingliederung der Rehabilitanden. Daher ist die Ermittlung des Erwerbsstatus ein zentrales Element für die Bewertung des Rehabilitationsergebnisses. Für die konkrete Umsetzung bestehen jedoch mehrere Möglichkeiten: Betrachtung von Einkommen, Beschäftigungsdauer oder -art, Stichtags- oder Zeitraumbetrachtung, kurz-, mittel- oder langfristige Erhebung, Befragung der Rehabilitanden oder Nutzung von Daten der Sozialversicherung etc. In diesem Beitrag werden mögliche Herangehensweisen am Beispiel der „Reha-QM-Outcome-Studie“ des „Qualitätsverbundes Gesundheit“ und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Kaluscha et al., 2014) beleuchtet.
Neben der Verbesserung des Gesundheitszustandes sind der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die berufliche (Wieder-)Eingliederung zentrale Ziele der Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung. In der „Reha-QM-Outcome-Studie“ wurden sowohl mittels Patientenfragebogen Angaben zum subjektiven Nutzen der Behandlung als auch mittels Routinedaten der Rentenversicherung Angaben zum Erwerbsstatus erhoben, so dass eine Gegenüberstellung beider Zieldimensionen erfolgen kann.
Neben der Verbesserung des Gesundheitszustandes sind der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die berufliche (Wieder-)Eingliederung zentrale Ziele der Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung. In der „Reha-QM-Outcome-Studie“ konnten Rehabilitanden anhand von Routinedaten der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg über nunmehr vier Jahre nachbeobachtet werden. Dass eine erfolgreiche Rehabilitation die Beitragszahlung in die Sozialsysteme stabilisiert und das Risiko für eine Erwerbsminderung senkt, wurde für den Dreijahreszeitraum nach Rehabilitation bereits gezeigt (Kaluscha 2017). Hier wird nun der Frage nachgegangen, ob sich die Effekte im vierten Jahr weiterhin zeigen.
Neben der Verbesserung des Gesundheitszustandes sind der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die berufliche (Wieder-)Eingliederung zentrale Ziele der Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung. In der „Reha-QM-Outcome-Studie“ wurden sowohl mittels Patientenfragebogen Angaben zum subjektiven Nutzen der Behandlung als auch mittels Routinedaten der Rentenversicherung Angaben zum Erwerbsstatus bzw. zur Berentung erhoben, so dass eine Gegenüberstellung beider Zieldimensionen erfolgen kann.
Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen, dem zunehmendem Reha-Bedarf und der politischen Diskussion um eine demografische Anpassung der Reha-Budgets gewinnt der Nachweis der Ergebnisqualität medizinischer Reha-Leistungen weiter an zentraler Bedeutung (z. B. Haaf, 2005; Steiner et al., 2009). Die kontinuierliche und klinikvergleichende Überprüfung der Behandlungsergebnisse ist darüber hinaus ein wichtiger Baustein eines funktionierenden Qualitätsmanagements (Schmidt et al., in press). Sie ermöglicht ein "Lernen von den Besten" und führt zu organisatorischen Lernprozessen (Toepler et. al., 2010).
Kaum ein anderes Segment im Gesundheitswesen in Deutschland steht so im Fokus der Qualitätssicherung wie die medizinische Rehabilitation. So sind leitliniengetreue Therapien oder ausgereifte Zertifizierungsverfahren längst existenzielle Belegungsvoraussetzungen für die Rehabilitationseinrichtungen. Ohne ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem darf eine Rehabilitationsklinik nicht belegt werden (§20 SGB IX) – das ist einmalig im Gesundheitssystem. Die Rehabilitationskliniken sind damit Vorreiter in Sachen Qualität im Gesundheitswesen.