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Konsument:innen scheint die Lust vergangen zu sein, individuellen Kleidungsstil auszudrücken, da der Onlinehandel zur Steigerung von Auswahlmöglichkeiten geführt hat. Dies mündet unter anderem in der Nutzung virtueller Stilberatungen. Diese Dienste dienen dazu, Kund:innen möglichst effizient, individuell und authentisch „zu machen“, und sind somit als paradoxaler Demokratisierungsprozess zu verstehen. Eine Erklärung für den Erfolg dieser Dienstleistungen soll mit Reckwitz’ Singularisierungsthese gestützt werden.
Der technische Fortschritt im Bereich der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten macht es erforderlich, neue Fragen zu sozialverträglichen Datenmärkten aufzuwerfen. So gibt es sowohl eine Tendenz zur vereinfachten Datenteilung als auch die Forderung, die informationelle Selbstbestimmung besser zu schützen. Innerhalb dieses Spannungsfeldes bewegt sich die Idee von Datentreuhändern. Ziel des Beitrags ist darzulegen, dass zwischen verschiedenen Formen der Datentreuhänderschaft unterschieden werden sollte, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden. Insbesondere bedarf es neben der mehrseitigen Treuhänderschaft, mit dem Treuhänder als neutraler Instanz, auch der einseitigen Treuhänderschaft, bei dem der Treuhänder als Anwalt der Verbraucherinteressen fungiert. Aus dieser Perspektive wird das Modell der Datentreuhänderschaft als stellvertretende Deutung der Interessen individueller und kollektiver Identitäten systematisch entwickelt.
An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg fand am Donnerstag, den 23.9.21 das erste Verbraucherforum für Verbraucherinformatik statt. Im Rahmen der Online-Tagesveranstaltung diskutierten mehr als 30 Teilnehmer:innen über Themen und Ideen rund um den Bereich Verbraucherdatenschutz. Dabei kamen sowohl Beiträge aus der Informatik, den Verbraucher- und Sozialwissenschaften sowie auch der regulatorischen Perspektive zur Sprache. Der folgende Beitrag stellt den Hintergrund der Veranstaltung dar und berichtet über Inhalte der Vorträge sowie Anknüpfungspunkte für die weitere Konstituierung der Verbraucherinformatik. Veranstalter waren das Institut für Verbraucherinformatik an der H-BRS in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl IT-Sicherheit der Universität Siegen sowie dem Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW der Verbraucherzentrale NRW e. V. mit Förderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Diese Studie untersucht die Aneignung und Nutzung von Sprachassistenten wie Google Assistant oder Amazon Alexa in Privathaushalten. Unsere Forschung basiert auf zehn Tiefeninterviews mit Nutzern von Sprachassistenten sowie der Evaluation bestimmter Interaktionen in der Interaktionshistorie. Unsere Ergebnisse illustrieren, zu welchen Anlässen Sprachassistenten im heimischen Umfeld genutzt werden, welche Strategien sich die Nutzer in der Interaktion mit Sprachassistenten angeeignet haben, wie die Interaktion abläuft und welche Schwierigkeiten sich bei der Einrichtung und Nutzung des Sprachassistenten ergeben haben. Ein besonderer Fokus der Studie liegt auf Fehlinteraktionen, also Situationen, in denen die Interaktion scheitert oder zu scheitern droht. Unsere Studie zeigt, dass das Nutzungspotenzial der Assistenten häufig nicht ausgeschöpft wird, da die Interaktion in komplexeren Anwendungsfällen häufig misslingt. Die Nutzer verwenden daher den Sprachassistenten eher in einfachen Anwendungsfällen und neue Apps und Anwendungsfälle werden gar nicht erst ausprobiert. Eine Analyse der Aneignungsstrategien, beispielsweise durch eine selbst erstellte Liste mit Befehlen, liefert Erkenntnisse für die Gestaltung von Unterstützungswerkzeugen sowie die Weiterentwicklung und Optimierung von sprachbasierten Mensch-Maschine-Interfaces.
Die Bundesrepublik Deutschland erlebt in jüngster Vergangenheit verstärkt Dieselfahrverbote in Großstädten. Gleichzeitig erfahren Großstädte als Lebensmittelpunkt eine steigende Beliebtheit. Für Verkehrsunternehmen gilt es, der Bevölkerung nachhaltige Mobilitätslösungen zu bieten, die ein Höchstmaß an Flexibilität ermöglichen. Moderne Mobility-as-a-Service-Konzepte und Innovationen in der Mobilität stellen den klassischen, planorientierten, öffentlichen Personennahverkehr und damit auch die Existenz von Bushaltestellen infrage. Mittels qualitativer Experten-Interviews lässt sich feststellen, dass sich die Bushaltestelle in den Innenstädten vor dem Hintergrund zunehmender digitaler Vernetzung von Mobilitätsanbietern und daraus resultierender modernen Mobility-as-a-service-Konzepte verändern wird. Die Ergebnisse deuten darauf hin, dass die Bushaltestelle in den Innenstädten auch in Zukunft bestehen bleibt und um „on demand“-Verkehre ergänzt wird. Ein radikaler Wandel, wie eine flächendeckende Einführung von autonom fahrenden Bussen, könnte langfristig eine Runderneuerung der Haltestelle zur Folge haben.
Bei genauer Betrachtung heutiger Sharing Plattformen wie AirBnB, Uber, Drivy oder Fairleihen fällt auf, dass diese eines gemein haben. Als Plattformökonomien basieren sie auf mindestens zwei Nutzergruppen, Anbietern und Nachfragern für Güter oder Dienstleistungen. Ein Problem solcher zweioder mehrseitigen Märkte ist jedoch häufig, dass der Wertezuwachs, der durch die Nutzer generiert wird, nicht gleichmäßig unter der Plattform und den aktiven Nutzern verteilt wird, sondern meist ausschließlich als Gewinn an die Plattformen geht. Mit der Blockchain-Technologie könnte dieses Problem gelöst werden, indem der Informations- und Wertetransfer sicher und dezentral organisiert wird und viele Funktionen traditioneller Intermediäre dadurch obsolet werden. Diese Arbeit bietet einen Überblick über Anwendungsfelder und das Grundkonzept der Sharing Economy. Wir zeigen auf, wie sich Geschäftsmodelle und Infrastrukturen in einer Blockchain abbilden lassen, welche Potentiale eine Blockchain-basierte Infrastruktur bietet, wann diese in der Sharing Economy sinnvoll sein kann und welche Probleme dadurch gelöst werden können.
Die nutzerInnenfreundliche Formulierung von Zwecken der Datenverarbeitung von Sprachassistenten
(2020)
2019 wurde bekannt, dass mehrere Anbieter von Sprachassistenten Sprachaufnahmen ihrer NutzerInnen systematisch ausgewertet haben. Da in den Datenschutzhinweisen angegeben war, dass Daten auch zur Verbesserung des Dienstes genutzt würden, war diese Nutzung legal. Für die NutzerInnen stellte diese Auswertung jedoch einen deutlichen Bruch mit ihren Privatheitsvorstellungen dar. Das Zweckbindungsprinzip der DSGVO mit seiner Komponente der Zweckspezifizierung fordert neben Flexibilität für den Verarbeiter auch Transparenz für den Verbraucher. Vor dem Hintergrund dieses Interessenkonflikts stellt sich für die HCI die Frage, wie Verarbeitungszwecke von Sprachassistenten gestaltet sein sollten, um beide Anforderungen zu erfüllen. Für die Erhebung einer Nutzerperspektive analysiert diese Studie zunächst Zweckangaben in den Datenschutzhinweisen der dominierenden Sprachassistenten. Darauf aufbauend präsentieren wir Ergebnisse von Fokusgruppen, die sich mit der wahrgenommenen Verarbeitung von Daten von Sprachassistenten aus Nutzersicht befassen. Es zeigt sich, dass bestehende Zweckformulierungen für VerbraucherInnen kaum Transparenz über Folgen der Datenverarbeitung bieten und keine einschränkende Wirkung im Hinblick auf legale Datennutzung erzielen. Unsere Ergebnisse über von Nutzern wahrgenommene Risiken erlauben dabei Rückschlüsse auf die anwenderfreundliche Gestaltung von Verarbeitungszwecken im Sinne einer Design-Ressource.