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Der „vertrackte“ § 14 SGB IX
(2013)
Sozialrecht in der Insolvenz
(2005)
Der Unfallversicherungsträger kann bei der Ausgestaltung des Beitragsausgleichsverfahrens nach § 162 Abs. 1 SGB VII die dort genannten Berechnungselemente (Zahl, Schwere oder Aufwendungen der Versicherungsfälle) alternativ oder in Kombination miteinander verwenden und eine geänderte Satzungsregelung auch auf Unfälle anwenden, deren Folgen erst im Beitragsjahr die maßgeblichen Merkmale erfüllen.
Es gehört nicht zum Alltag von Hochschullehrern, das Entstehen einer neuen Wissenschaft zu betrachten und zu beschreiben, geschweige denn an diesem Prozess beteiligt zu sein. Der Fachbereich Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich dieses Vergnügen im Jahre 2007 gegönnt und dazu angesetzt, eine neue Wissenschaft "aus der Taufe zu heben" – die Sozialversicherungswissenschaft.
§ 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV – Lehrstück für den Gesetzgeber oder: Wie eine Norm sich selbst erledigt!
(2015)
Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen an Sozialversicherungsträger – aktuelle Rechtsprechung
(2010)
Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung (Auszug) §§ 38, 95–100, 104–106a, 110–111a, 157–160
(2020)
Teilzeitarbeit
(1996)
Wie kann der wichtige Austausch von Hochschulen und Unfallversicherungsträgern im Bereich Forschung weiterentwickelt werden? Die Hochschule der DGUV (HGU) und die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg (H-BRS) konzipierten ein interaktives Workshop-Format, das diesem strukturierten und kontinuierlichen Austausch von Wissenschaft und Praxis dienen soll.
Sonderzahlungen (II S 40)
(2005)
Gehaltsanpassung (II G 10)
(2005)
Auf dem Weg zum Briefkasten zu dem Zweck, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu versenden, befinden sich Beschäftigte auf einem versicherten Betriebsweg. Dem Erstattungsanspruch der Krankenkasse wegen der Behandlungskosten nach einem Sturz steht auch die bestandskräftige Ablehnung eines Arbeitsunfalls durch den Unfallversicherungsträger nicht entgegen.
Die Herausforderungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Folge des Wandels in der Arbeitswelt
(2019)
Der bestandskräftige Bescheid eines Unfallversicherungsträgers, mit dem gegenüber einem Versicherten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt worden ist, entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber dem Krankenversicherungsträger, der die Kosten der Krankenbehandlung aus dem Unfallereignis von dem Unfallversicherungsträger erstattet bekommen möchte.
Soweit grundsätzlich als gemeinnützig anerkannte Sportvereine neben dem Betrieb einer Abteilung mit ideeller und gemeinnütziger Zwecksetzung (Kinder- und Jugendfußball) auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (erste Fußballmannschaft in der Regionalliga, Bistro) unterhalten, entfällt die Befreiung von den Umlagen zum Lastenausgleich und zur Lastenverteilung in diesem Umfang.
Zumutbarkeit von Arbeit
(1994)
Zumutbarkeit von Arbeit
(1992)
Teilzeitarbeit, Mini-Jobs
(2004)
1. Aufl. 2001:Wissenswertes zu den Themen: Modelle der Teilzeitarbeit, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Fragen, Altersteilzeit. Flexibilität am Arbeitsplatz ist gefragt, Teilzeitarbeit gilt als Alternative zum Abbau von Vollzeitarbeitsplätzen, der Gesetzgeber fördert mit weit reichenden Verbesserungen (z.B. Bundeserziehungsgesetz zum 1.1.2001). Die Ratgeber-Literatur stellt sich auf die Zielgruppe und deren Interessen mit unterschiedlichen Schwerpunkten ein: arbeitsrechtlich (Uta Hoffmann: BA 12/00; Judith Kerschbaumer: Ba 11/00; Anke Wolf: BA 4/01), soziologisch (Martin Massow: BA 11/99), steuerlich (Max Becker: BA 7/00), Altersteilzeit (Stephan Rittweger: BA 7/01), für Lohnbüros (Wolfgang Schönfeld. zuletzt BA 7/01). Auch P. Hanau und S. Peters-Lange, Experten im Arbeits- und Sozialrecht, beraten gut verständlich über Vertragsfragen, soziale Sicherung und - knapp - Altersteilzeit. Mit Vertragsmustern, Checklisten, Beispielen, Randtiteln und verschiedenen Icons zur schnellen Orientierung. Beim Bestandsausbau Aktualität beachten. (1
Aufhebungsvertrag (II A 100)
(2005)
Arbeitsentgelt (IIA 70)
(2005)
Arbeitszeit (II A 90)
(2005)