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Die vorliegende Studie untersucht als Erste simultan die Auswirkungen des dreidimensionalen Konstrukts der prozeduralen, distributiven und kommunikativen Lohntransparenz auf Arbeitnehmer, auch unter Berücksichtigung von persönlichen Einstellungen und dem tatsächlichen Gehalt anhand einer deutschen Stichprobe (N = 159). Hierfür wurden Angestellte in einer querschnittlichen Online-Fragebogenstudie zu der wahrgenommenen Lohntransparenz in ihrer Organisation sowie zu weiteren arbeitnehmer- und organisationsrelevanten Variablen befragt. Mittels regressionsanalytischer Untersuchungen konnten hypothesenkonform positive Zusammenhänge der Lohntransparenz mit der Lohnzufriedenheit, der Wahrnehmung prozeduraler und distributiver Gerechtigkeit sowie mit dem Empfinden organisationalen Vertrauens nachgewiesen werden. Von wesentlicher Bedeutung für die Zusammenhänge war allerdings lediglich die prozedurale Lohntransparenz als eine der drei Dimensionen. Weiterhin ergaben Moderatoranalysen, dass ein geringes Bedürfnis nach informationeller Privatheit sowie ein geringes Bruttoentgelt die positiven Zusammenhänge der Lohntransparenz mit den Kriteriumsvariablen partiell verstärken. Abschließend werden Implikationen der Befunde für die Forschung und Praxis vor dem Hintergrund der Einschränkungen, denen diese Studie unterliegt, erläutert.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein tiefgreifendes Thema, welches den (Arbeits-)Alltag vieler Menschen massiv beeinträchtigt. Trotz vieler Studien und der juristischen Grundlage, die die Relevanz der Thematik hervorheben, findet es in Unternehmen und im öffentlichen Diskurs noch zu wenig Aufmerksamkeit. In der vorliegenden Studie wird deshalb untersucht, inwiefern das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Anwendung in der Praxis findet und was konkrete Verbesserungspotenziale von Unternehmen hinsichtlich des Umgangs mit sexueller Belästigung sind. Im Rahmen einer qualitativen Untersuchung werden Expert*inneninterviews geführt, die anschließend nach der Inhaltsanalyse nach Mayring, in Form einer Zusammenfassung, ausgewertet werden. Der Themenschwerpunkt wird hierbei auf die subjektiven Erfahrungen der Befragten gelegt. Die Ergebnisse dieser Arbeit unterstreichen, dass es sich bei sexueller Belästigung nach wie vor um ein Tabuthema handelt, obwohl es nachweislich sowohl auf die Beschäftigten als auch auf das Unternehmen negative Auswirkungen hat. Da das AGG in den wenigsten Unternehmen Anwendung findet, wird es von einem Großteil der Arbeitnehmenden nicht als Schutz vor sexueller Belästigung wahrgenommen. Maßnahmen, die existieren sind entweder dysfunktional oder werden nicht ausreichend bekannt gemacht. Die Auswertung zeigt vor allem, dass Unternehmen in Zukunft ein Unternehmensklima etablieren müssen, in dem eine Nulltoleranz-Haltung gegenüber Diskriminierung herrscht. Ganzheitliche Präventions- und Interventionskonzepte sollten unter anderem die Schaffung von transparenten Anlaufstellen, klare Richtlinien und Konzepte zur präventiven Aufklärungsarbeit enthalten. Hierbei sollten vor allem marginalisierte Gruppen berücksichtigt werden. Wenn Unternehmen ihre im AGG festgehaltenen Pflichten in Zukunft wahrnehmen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, kann eine Enttabuisierung des Themas angestoßen werden. Neben der Stärkung der Betroffenen, kann dies letztendlich zu einem Rückgang der Übergriffe führen.