005 Computerprogrammierung, Programme, Daten
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Hinreichende Datensouveränität gestaltet sich für Verbraucher:innen in der Praxis als äußerst schwierig. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung garantiert umfassende Betroffenenrechte, die von verwantwortlichen Stellen durch technisch-organisatorische Maßnahmen umzusetzen sind. Traditionelle Vorgehensweisen wie die Bereitstellung länglicher Datenschutzerklärungen oder der ohne weitere Hilfestellungen angebotene Download von personenbezogenen Rohdaten werden dem Anspruch der informationellen Selbstbestimmung nicht gerecht. Die im Folgenden aufgezeigten neuen technischen Ansätze insbesondere KI-basierter Transparenz- und Auskunftsmodalitäten zeigen die Praktikabilität wirksamer und vielseitiger Mechanismen. Hierzu werden die relevanten Transparenzangaben teilautomatisiert extrahiert, maschinenlesbar repräsentiert und anschließend über diverse Kanäle wie virtuelle Assistenten oder die Anreicherung von Suchergebnissen ausgespielt. Ergänzt werden außerdem automatisierte und leicht zugängliche Methoden für Auskunftsersuchen und deren Aufbereitung nach Art. 15 DSGVO. Abschließend werden konkrete Regulierungsimplikationen diskutiert.
Künstliche Intelligenz im autonomen Fahrzeug verarbeitet enorme Mengen an Daten. Beim Betrieb eines solchen Fahrzeugs basiert jede Bewegung auf einer datenbasierten, automatisierten und adaptiven Entscheidungsfindung. Aber auch, um Regeln zur Erkennung und Entscheidung in komplexen Situationen wie den hochindividuellen Verkehrsszenarien entwickeln zu können (KI-Training), sind bereits beachtliche Datenmengen von Fahrzeugen im Realverkehr erforderlich – zum Beispiel Videosequenzen aus Kamerafahrten. Für das Training Künstlicher Intelligenz ist es aus Sicht der Fahrzeugentwicklung attraktiv, auf den Datenschatz zuzugreifen, den die Gesamtheit der Fahrzeuge im realen Anwendungskontext erzeugen kann. Als Nutzer:innen und Insassen sind Verbraucher:innen so Teil einer groß angelegten Testdatenerhebung durch Fahrzeughersteller und Anbieter. Das wirft Datenschutzfragen auf. Ziel des vorliegenden Beitrags ist es herauszuarbeiten, inwiefern sich hierdurch Implikationen für die Rechte und Freiheiten von Verbraucher:innen ergeben und welche Mechanismen das geltende Recht sowie aktuelle legislative Entwicklungen bereithalten, den „Datenhunger“ der KI mit den Interessen an Datensouveränität und informationeller Selbstbestimmung in Einklang und Ausgleich zu bringen. Im Fokus steht dabei insbesondere, wie Anforderungen schon im Produktdesign „mitgedacht“ werden und damit für Verbraucher:innen rechts- und vertrauensfördernd wirken können.
Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sind Bestandteile aktueller Leitbilder einer Digitalen Bildung in der Schule. Im Kontext der Schulschließungen und der vorrangigen Nutzung digitaler Medien zeigte sich jedoch, dass Datenschutz weder als Thema noch als Gestaltungsprinzip digitaler Lernumgebungen in der bildungsadministrativen und pädagogisch-praktischen Schulwirklichkeit systematisch verankert ist. Die Diskrepanz zwischen aktuellen Leitbildern einer digitalen Bildung und der sichtbar problematischen Praxis des digitalen Notfalldistanzunterrichts markiert den Ausgangspunkt des Beitrages, der sich der übergeordneten Frage widmet, welche Herausforderungen sich bei der Realisierung von Datenschutz in der Schul- und Unterrichtswirklichkeit in einer digital geprägten Welt stellen. Im Sinne einer Problemfeldanalyse werden prototypische Handlungsprobleme der Schule herausgearbeitet. Fokussiert betrachtet werden exemplarische Herausforderungen und Anforderungen an Technologien und Akteur:innen der inneren und äußeren Schulentwicklung auf den Ebenen der Unterrichtsentwicklung, der Personalentwicklung, der Technologieentwicklung und der Organisationsentwicklung.
Sprachassistenten wie Alexa oder Google Assistant sind aus dem Alltag vieler VerbraucherInnen nicht mehr wegzudenken. Sie überzeugen insbesondere durch die sprachbasierte und somit freihändige Steuerung und mitunter auch den unterhaltsamen Charakter. Als häuslicher Lebensmittelpunkt sind die häufigsten Aufstellungsorte das Wohnzimmer und die Küche, da sich Haushaltsmitglieder dort die meiste Zeit aufhalten und das alltägliche Leben abspielt. Dies bedeutet allerdings ebenso, dass an diesen Orten potenziell viele Daten erfasst und gesammelt werden können, die nicht für den Sprachassistenten bestimmt sind. Demzufolge ist nicht auszuschließen, dass der Sprachassistent – wenn auch versehentlich – durch Gespräche oder Geräusche aktiviert wird und Aufnahmen speichert, selbst wenn eine Aktivierung unbewusst von Anwesenden bzw. von anderen Geräten (z. B. Fernseher) erfolgt oder aus anderen Räumen kommt. Im Rahmen eines Forschungsprojekts haben wir dazu NutzerInnen über Ihre Nutzungs- und Aufstellungspraktiken der Sprachassistenten befragt und zudem einen Prototyp getestet, der die gespeicherten Interaktionen mit dem Sprachassistenten sichtbar macht. Dieser Beitrag präsentiert basierend auf den Erkenntnissen aus den Interviews und abgeleiteten Leitfäden aus den darauffolgenden Nutzungstests des Prototyps eine Anwendung zur Beantragung und Visualisierung der Interaktionsdaten mit dem Sprachassistenten. Diese ermöglicht es, Interaktionen und die damit zusammenhängende Situation darzustellen, indem sie zu jeder Interaktion die Zeit, das verwendete Gerät sowie den Befehl wiedergibt und unerwartete Verhaltensweisen wie die versehentliche oder falsche Aktivierung sichtbar macht. Dadurch möchten wir VerbraucherInnen für die Fehleranfälligkeit dieser Geräte sensibilisieren und einen selbstbestimmteren und sichereren Umgang ermöglichen.
Unsere interdisziplinäre Forschungsarbeit „Die Gestaltung wirksamer Bildsymbole für Verarbeitungszwecke und ihre Folgen für Betroffene“ („Designing Effective Privacy Icons through an Interdisciplinary Research Methodology“) baut auf dem „Data Protection by Design“-Ansatz (Art. 25(1) DSGVO) auf und zielt auf folgende Forschungsfragen ab: Wie müssen das Transparenzprinzip (Art. 5(1)(a) DSGVO) und die Informationspflichten (Art. 12-14 DSGVO) insbesondere im Hinblick auf die Festlegung der Verarbeitungszwecke (Art. 5(1)(b) DSGVO) umgesetzt werden, damit sie die Nutzer:innen effektiv vor Risiken der Datenverarbeitung schützen? Mit welchen Methoden lässt sich die Wirksamkeit der Umsetzung ermitteln und diese auch durchsetzen?1 Im vorliegenden Projekt erweitern wir juristische Methoden um solche aus der HCI-Forschung (Human Computer Interaction) und der Visuellen Gestaltung. In einer ersten Phase haben wir mit empirischen Methoden der HCI-Forschung untersucht, welche Datennutzungstypen Nutzer:innen technologieübergreifend als relevant empfinden. Diese Erkenntnisse können als Ausgangspunkt für eine neue Zweckbestimmung dienen, die bestimmte Datennutzungstypen deutlicher ein- oder ausschließt. Erste Umformulierungen von Zweckbestimmungen haben wir in zwei Praxisworkshops mit Verantwortlichen der Datenverarbeitung getestet. In einer darauffolgenden qualitativen Studie untersuchten wir dann die Einstellungen und Erwartungen von Internetnutzerinnen und -nutzern am Beispiel der Personalisierung von Internetinhalten, um die entsprechenden Zwecke anhand eines konkreten Beispiels, in unserem Fall der personalisierten Werbung, neu zu formulieren. Auf dieser Basis haben wir nun die zweite Forschungsphase begonnen, in der wir Designs für Datenschutzhinweise und Kontrollmöglichkeiten unter besonderer Berücksichtigung des Verarbeitungszwecks entwickeln. Da der Einsatz von Cookies eine wichtige Rolle bei der Personalisierung von Werbung spielt, ist eine zentrale Aufgaben die Neugestaltung des sogenannten „Cookie-Banners“.
In Fortführung zu den drei erfolgreichen „Usable Security und Privacy“ Workshops der letzten drei Jahre, sollen in einem vierten ganztätigen wissenschaftlichen Workshop auf der diesjährigen Mensch und Computer sechs bis acht Arbeiten auf dem Gebiet Usable Security and Privacy vorgestellt und diskutiert werden. Vorgesehen sind Beiträge aus Forschung und Praxis, die neue nutzerzentrierte Ansätze aber auch praxisrelevante Lösungen zur nutzerzentrierten Entwicklung und Ausgestaltung von digitalen Schutzmechanismen thematisieren. Mit dem Workshop soll das etablierte Forum weiterentwickelt werden, in dem sich Experten aus unterschiedlichen Domänen, z. B. dem Usability-Engineering und Security-Engineering, transdisziplinär austauschen können. Der Workshop wird von den Organisatoren als klassischer wissenschaftlicher Workshop ausgestaltet. Ein Programmkomitee bewertet die Einreichungen und wählt daraus die zur Präsentation akzeptierten Beiträge aus. Diese werden zudem im Poster- und Workshopband der Mensch und Computer 2018 veröffentlicht.
Der Arbeitskreis Usable Security & Privacy bietet ein Forum für den Gedankenaustausch und die interdisziplinäre Zusammenarbeit rund um das Thema benutzerfreundliche Informationssicherheit und privatheitsfördernde Technologien. Sicherheit ist bei der Anschaffung von Software und Technikprodukten zwar eines der zentralen Auswahlkriterien – aufgrund mangelnder Gebrauchstauglichkeit werden die vorhandenen Sicherheitsfunktionen und -mechanismen von den Nutzern jedoch oft falsch oder überhaupt nicht bedient. Im alltäglichen Gebrauch ergeben sich hierdurch Sicherheitsgefährdungen beim Umgang mit IKT-Systemen bzw. -Produkten und den darin enthaltenen sensiblen Daten. Im Workshop werden mit den Teilnehmern Beispiele diskutiert und es wird gemeinsam ein Stimmungsbild zum Verständnis, zum Stellenwert und zum aktuellen Grad der Umsetzung von Usable Security & Privacy erhoben. Ergebnis des Workshops ist ein Positionspapier, in dem die aktuellen Problemfelder und die wichtigsten Herausforderungen aus Sicht der Usability und UX Professionals beschrieben sind.
In Fortführung zum erfolgreichen Auftaktworkshop „Usable Security and Privacy: Nutzerzentrierte Lösungsansätze zum Schutz sensibler Daten“ auf der Mensch und Computer 2015 werden in einem zweiten wissenschaftlichen Workshop auf der diesjährigen Mensch und Computer vier Arbeiten auf dem Gebiet Usable Security and Privacy vorgestellt und diskutiert. Das Programm bilden Beiträge aus Forschung und Praxis, die neue nutzerzentrierte Ansätze, aber auch praxisrelevante Lösungen zur nutzerzentrierten Entwicklung und Ausgestaltung von digitalen Schutzmechanismen thematisieren. Mit dem Workshop wird das etablierte Forum weiterentwickelt, in dem sich Experten aus unterschiedlichen Domänen, z. B. dem Usability-Engineering und Security-Engineering, transdisziplinär austauschen können. Der Workshop wird von den Organisatoren als klassischer wissenschaftlicher Workshop ausgestaltet. Ein Programmkomitee hat die Einreichungen bewertet und daraus die zur Präsentation akzeptierten Beiträge ausgewählt.
Usable Security und Privacy
(2010)
Das Auslesen von Messdaten in elektronischer Form ermöglicht es, diese vom Ursprung bis zur Rechnungsstellung effizient und ohne Medienbruch zu erheben und zu verarbeiten. Gerade im liberalisierten Energiemarkt ist dies von Bedeutung, da eine Vielzahl von Marktteilnehmern miteinander kommunizieren muss. Das im VERNET-Programm geförderte SELMA-Projekt verfolgt das Ziel, einen Standard für den sicheren elektronischen Austausch von Messdaten zu entwickeln und zu etablieren. Eine der zentralen Anforderungen ist die Gewährleistung der Authentizität und Integrität der über offene Netze ausgelesenen Messdaten, die über die gesamte Lebensdauer der Messdaten nachprüfbar sein sollen. Die technische Umsetzung dieser Anforderungen resultiert in einer Sicherheitsarchitektur, die durch den durchgängigen Einsatz elektronischer Signaturen gekennzeichnet ist. Mit den signierten Datensätzen können die Rechnungen von den Marktteilnehmern auf ihre Authentizität und Integrität hin überprüft werden. Dieser Beitrag zeigt die gesetzgeberischen Hindernisse auf, die bei der Umsetzung der Anforderungen an qualifizierte Signaturen im elektronischen Messdatenaustausch auftreten und wie dennoch eine größtmögliche Beweiskraft für fortgeschrittene Signaturen erreicht werden kann.
Echtzeit-orientierte Multimedia-Kommunikation im Internet eröffnet eine Vielzahl neuer Anwendungen. Diese innovative Kommunikationsplattform ist gerade für weltweit operierende Unternehmen von Interesse. So können z.B. durch die Verwendung von VoIP-Lösungen oder Groupware-Applikationen Kosten gesenkt und gleichzeitig die Zusammenarbeit der Mitarbeiter optimiert werden. Dies trifft auch für Video-Konferenzsysteme zu. Anstelle regelmäßiger Meetings, die meist mit Dienstreisen eines Großteils der Teilnehmer verbunden sind, können Konferenzen virtuell durch die Übertragung von Sprachund Videodaten über das Internet abgehalten werden. Die Akzeptanz der beschriebenen Kommunikationsanwendungen hängt stark von den Faktoren Dienstgüte und Sicherheit ab. Die Übertragung der echtzeit-orientierten Mediendaten muss möglichst kontinuierlich erfolgen, so dass sowohl eine ruckelfreie Wiedergabe der Sprache als auch der Bewegtbilder möglich ist. Da Konferenzen firmenintern und vertraulich sind, werden sie hinter verschlossener Tür abgehalten. Das Pendant in der elektronischen Welt muss eine Entsprechung anbieten. Se- curity-Mechanismen haben allerdings einen Einfluss auf Dienstgüteparameter. Dies muss bei der Entwicklung von Techniken zum Schutz multimedialer Kommunikation berücksichtigt und abgestimmt werden. Dieser Beitrag zeigt anhand des Beispiels eines Video-Konferenzsystems für das Internet, wie Sicherheitsmechanismen in echtzeit-orientierte Multimedia-Kommunikationsanwendungen unter Berücksichtigung von Quality of Service (QoS) integriert werden können.
Privatheit am Arbeitsplatz
(2020)
Kontemporäre Service-orientierte Systeme sind hochgradig vernetzt und haben zudem die Eigenschaft massiv-skalierbar zu sein. Diese Charakteristiken stellen im besonderen Maße Anforderungen an die Datensicherheit der Anwender solcher Systeme und damit primär an alle Stakeholder der Softwareentwicklung, die in der Verantwortung sind, passgenaue Sicherheitsmechanismen effektiv in die Softwareprodukte zu bringen. Die Effektivität von Sicherheitsarchitekturen in service-orientierten Systemen hängt maßgeblich von der richtigen Nutzung und Integration von Security-APIs durch eine heterogene Gruppe von Softwareentwicklern ab, bei der nicht per se ein fundiertes Hintergrundwissen über komplexe digitale Sicherheitsmechanismen vorausgesetzt werden kann. Die Diskrepanz zwischen komplexen und in der Anwendung fehleranfälligen APIs und einem fehlenden Verständnis für die zugrundeliegenden Sicherheitskonzepte auf Seiten der Nutzer begünstigt in der Praxis unsichere Softwaresysteme. Aus diesem Grund ist die Gebrauchstauglichkeit von Security-APIs besonders relevant, damit Programmierer den benötigten Funktionsumfang effektiv, effizient und zufriedenstellend verwenden können. Abgeleitet von dieser Problemstellung, konzentriert sich das Dissertationsvorhaben auf die gebrauchstaugliche Ausgestaltung von Security-APIs und den Herausforderungen die sich aus den Methoden zur Evaluation der Usability in typischen Umgebungen der Softwareentwicklung ergeben.
Damit IT-gestützte Produkte und Systeme vor unbefugter oder missbräuchlicher Nutzung wirksam geschützt sind, müssen sie mit Sicherheitsfunktionen ausgestattet sein, die benutzerfreundlich sind. Hierfür sind seitens der Entwickler sowohl Security- als auch Usability-Kenntnisse erforderlich. Da insbesondere Entwickler in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) oft nicht über tiefer gehende Kenntnisse in beiden Bereichen verfügen, bedürfen sie einer Unterstützung, z. B. in Form geeigneter Methoden und Werkzeuge. In diesem Beitrag werden ein Lösungsweg und eine Werkzeugsammlung vorgestellt, die Entwicklern in KMU dabei helfen, auf systematische Weise digitale Produkte und Systeme mit dem Qualitätsmerkmal Usable Security herzustellen.
Usable Security – Benutzerfreundliche Sicherheitsfunktionen für Software und interaktive Produkte
(2017)
Sowohl im geschäftlichen wie im privaten Umfeld müssen Software, Apps und vernetzte Technikprodukte mit Sicherheitsfunktionen ausgestattet sein, die auch für Laien und Gelegenheitsnutzer verständlich und benutzbar sind. Im Umgang mit sensiblen Daten können sich diese Produkte ansonsten schnell als Risiko entpuppen, etwa wenn Sicherheitsmechanismen aufgrund mangelnder Usability von den Nutzern falsch oder überhaupt nicht bedient werden. Der Begriff „Usable Security“ bezeichnet ein Qualitätsmerkmal bzw. einen Entwicklungsansatz für Sicherheitskomponenten von Software und technischen Produkten, in dessen Zentrum der Benutzer steht. Dieser Beitrag soll als Einführung in das Thema Usable Security dienen und zugleich für die Probleme bei der Entwicklung gebrauchstauglicher Sicherheitsfunktionen sensibilisieren. Er ist Teil einer Serie von insgesamt drei Artikeln. Die folgenden zwei Beiträge vertiefen spezifische Themen im Kontext der Entwicklung von Sicherheitsfunktionen auf Grundlage von Muster lösungen (Patterns) und der Ausgestaltung von Warnhinweisen.
Computer-Sicherheitswarnungen – Benutzerzentrierte Entwurfsansätze der Usable Security-Forschung
(2017)
Der dritte und letzte Teil der Artikel-Serie in dieser Ausgabe zum Thema Usable Security zeigt exemplarisch, wie Softwareentwickler mit den im Rahmen des USecureD-Projekts entwickelten Werkzeugen arbeiten können. Der Beitrag konzentriert sich dabei auf Prinzipien, Richtlinien und Patterns, die bei der Ausgestaltung gebrauchstauglicher Computer-Sicherheitswarnungen berücksichtigt werden sollten. Anhand dieser sehr ubiquitären Bestandteile eines jeden digitalen Produkts kann anschaulich gezeigt werden, wie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse auf dem Gebiet der Usable Security praxisnah für Softwarearchitekturen und Programmierer verfügbar und anwendbar gemacht werden können.