340 Recht
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Mit dem vorliegenden Band 7 „Einführung in das bürgerliche Recht für Betriebswirte“ der Schriftenreihe „Betriebswirtschaftslehre in Übersichten“ werden ihre Themengebiete über die betriebswirtschaftlichen Kernfächer hinaus auf das bürgerliche Recht erweitert: Profunde juristische Kenntnisse bilden eine wesentliche Grundlage für den Studien- und Berufserfolg.
Dieses Buch ist kein Lehrbuch im eigentlichen Sinne. Aus Vorlesungsskripten entstanden, verfolgt es das Ziel, den Studenten der Wirtschaftswissenschaften an Fachhochschulen und Universitäten eine systematische, auf das Wesentliche konzentrierte Lernhilfe zur Vorbereitung auf Prüfungen im Grundstudium anzubieten.
Hierzu wird auf grundlegende Rechtsgebiete der ersten drei Bücher des BGB eingegangen, wobei – im Hinblick auf die Zielgruppe – der Schwerpunkt auf dem Kaufvertrags- bzw. Werkvertragsrecht und den damit verbundenen Rechtsfragen (von den Leistungsstörungen bis zum Eigentumserwerb) liegt. Auch die in der Wirtschaftspraxis wichtigen Verbraucherschutzrechte werden berücksichtigt.
Zur Vereinfachung der für „Nichtjuristen“ oftmals schwierig verständlichen Paragrafen des BGB, werden diese mit anschaulichen Beispielen erörtert. Praxistipps vereinfachen die Umsetzung des Erlernten in den betriebswirtschaftlichen Alltag.
Das Werk entspricht dem Rechtsstand zum 01.06.2022.
(Verlagsangaben)
Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels in Deutschland – 2.1
(2019)
Ein zentrales, gleichrangiges Ziel des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist "den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten" (§ 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV). Seit 2014 werden Spielangebote des gewerblichen Geldspiels in Spielhallen und Gaststätten in Deutschland von staatlich akkreditierten Gesellschaften des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) hinsichtlich der Einhaltung rechtlicher Pflichten und wissenschaftlicher Gebote zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes individuell geprüft und bei Erfolg sichtbar zertifiziert. Eine solche Zertifizierung kann dazu beitragen, den Jugend- und den Spielerschutz gemäß § 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV und dessen Vollzug in hohem Maße zu gewährleisten.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat im Juni dieses Jahres ihren aktuellen Forschungsbericht zum Glücksspielverhalten und zur Glücksspielsucht in Deutschland mit Datum 15.2.2018 veröffentlicht: GLÜCKSSPIELVERHALTEN UND GLÜCKSSPIELSUCHT IN DEUTSCHLAND. Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends. BZgA-Forschungsbericht / 15.2.2018.
Kommentierung zu § 29 BDSG
(2017)
Glücksspielregulierung
(2017)
Der Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) 2012 ist am 1. Juli 2012 in 14 Bundesländern in Kraft getreten; in Nordrhein-Westfalen gilt er seit dem 1. Dezember 2012, in Schleswig-Holstein seit dem 8. Februar 2013. Da eine abschließende Gesetzgebungskompetenz des Bundes für das Glücksspielrecht insgesamt nicht existiert, treten neben die hauptsächlich, aber nicht ausschließlich landesrechtlichen Regeln des Wirtschaftsverwaltungsrechts auch Bundesgesetze etwa im Straf-, Steuer- und Wettbewerbsrecht.
Die Festsetzungspraxis des GKV-Spitzenverbands im Festbetragswesen - eine kritische Bestandsaufnahme
(2016)
Permanenz in Inkohärenz
(2015)
Kommentierung zu § 39 BDSG
(2013)