340 Recht
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Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels in Deutschland – 2.1
(2019)
Ein zentrales, gleichrangiges Ziel des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist "den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten" (§ 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV). Seit 2014 werden Spielangebote des gewerblichen Geldspiels in Spielhallen und Gaststätten in Deutschland von staatlich akkreditierten Gesellschaften des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) hinsichtlich der Einhaltung rechtlicher Pflichten und wissenschaftlicher Gebote zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes individuell geprüft und bei Erfolg sichtbar zertifiziert. Eine solche Zertifizierung kann dazu beitragen, den Jugend- und den Spielerschutz gemäß § 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV und dessen Vollzug in hohem Maße zu gewährleisten.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat im Juni dieses Jahres ihren aktuellen Forschungsbericht zum Glücksspielverhalten und zur Glücksspielsucht in Deutschland mit Datum 15.2.2018 veröffentlicht: GLÜCKSSPIELVERHALTEN UND GLÜCKSSPIELSUCHT IN DEUTSCHLAND. Ergebnisse des Surveys 2017 und Trends. BZgA-Forschungsbericht / 15.2.2018.