368 Versicherungen
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Gefährdet die Nutzung von Gesundheits-Apps und Wearables die solidarische Krankenversicherung?
(2019)
Blutdruck messen, Schrittzahl verfolgen, Schlaf kontrollieren, Zuckerwerte im Blick haben und sogar die Durchführung von EKGs – dies sind nur einige der Anwendungen, die ein gängiges Mobiltelefon oder eine Smartwatch mit entsprechender Software durchführen können. Apps und Wearables (so werden am Körper getragene Computertechnologien genannt) werden in ihren Einsatzmöglichkeiten immer vielfältiger.
Estimating the impact of successful completion of vocational education on employment outcomes
(2019)
Eine Organisationspflichtverletzung des Arbeitgebers, aus der keine gesundheitsschädigende Einwirkung beim Versicherten resultiert, sondern nur eine Nothilfemaßnahme für eine berufsunabhängige Gesundheitsstörung unterbleibt, erfüllt insoweit nicht die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls. Das Fehlen eines Defibrillators an der Betriebsstätte begründet schon kein Organisationsverschulden des Arbeitgebers, denn die Vorhaltung eines Defibrillators zur Anwendung durch Laien ist nicht verpflichtend gesetzlich geregelt.
Der Unfallversicherungsträger kann bei der Ausgestaltung des Beitragsausgleichsverfahrens nach § 162 Abs. 1 SGB VII die dort genannten Berechnungselemente (Zahl, Schwere oder Aufwendungen der Versicherungsfälle) alternativ oder in Kombination miteinander verwenden und eine geänderte Satzungsregelung auch auf Unfälle anwenden, deren Folgen erst im Beitragsjahr die maßgeblichen Merkmale erfüllen.