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Begutachtung medizinischer Sachverhalte in der Sozialversicherung und in angrenzenden Gebieten
(2015)
Eine Organisationspflichtverletzung des Arbeitgebers, aus der keine gesundheitsschädigende Einwirkung beim Versicherten resultiert, sondern nur eine Nothilfemaßnahme für eine berufsunabhängige Gesundheitsstörung unterbleibt, erfüllt insoweit nicht die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls. Das Fehlen eines Defibrillators an der Betriebsstätte begründet schon kein Organisationsverschulden des Arbeitgebers, denn die Vorhaltung eines Defibrillators zur Anwendung durch Laien ist nicht verpflichtend gesetzlich geregelt.
Die fünf deutschen Sozialversicherungszweige sind traditionell beitragsfinanziert. Bereits heute erhalten sie aber teilweise erhebliche Steuerzuschüsse. Der Beitrag diskutiert für die einzelnen Sozialversicherungszweige Für und Wider einer Ausweitung der Steuerfinanzierung. Mit einer stärkeren Steuerfinanzierung käme das Budgetprinzip der Non-Affektation zum Tragen, das ein Abwägen zwischen unterschiedlichen, rivalisierenden Verwendungen etablieren würde. Dies stellt dann eine aufgabenadäquate Finanzierung dar, wenn eine interpersonelle Umverteilung oder die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen primär bezweckt wird. Steht hingegen eine intrapersonelle Einkommensumschichtung im Lebenslauf im Vordergrund, so ist eine Beitragsfinanzierung zur Herstellung einer generellen Äquivalenz zwischen Beitragszahlungen und Leistungsansprüchen vorzuziehen. Auf dieser Grundlage wird ein Handlungsbedarf für den Bundeshaushalt mit Blick auf Renten- und Pflegeversicherung identifiziert. Mehrausgaben in diesen Bereichen werden als unvermeidbar und als auch im politischen Entscheidungsprozess durchsetzbar angesehen, da alternde Gesellschaften eine höhere Nachfrage nach diesen Leisungen aufweisen und entsprechende Haushaltsmittel einfordern werden.
Die Sozialversicherungswissenschaft als Chance zur Vielfalt in der Gesetzlichen Unfallversicherung
(2008)
Es gehört nicht zum Alltag von Hochschullehrern, das Entstehen einer neuen Wissenschaft zu betrachten und zu beschreiben, geschweige denn an diesem Prozess beteiligt zu sein. Der Fachbereich Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich dieses Vergnügen im Jahre 2007 gegönnt und dazu angesetzt, eine neue Wissenschaft "aus der Taufe zu heben" – die Sozialversicherungswissenschaft.
Internes Qualitätsmanagement (QM) wurde spätestens 2007 mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem wesentlichen Bestandteil der stationären medizinischen Rehabilitation (Petri, Stähler, 2008). Seit dem Auslaufen der Übergangsfrist am 01.10.2012 verfügen alle durch einen gesetzlichen Rehabilitationsträger belegten stationären Einrichtungen über ein, den Anforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation entsprechendes, zertifiziertes QM-System.
Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen, dem zunehmendem Reha-Bedarf und der politischen Diskussion um eine demografische Anpassung der Reha-Budgets gewinnt der Nachweis der Ergebnisqualität medizinischer Reha-Leistungen weiter an zentraler Bedeutung (z. B. Haaf, 2005; Steiner et al., 2009). Die kontinuierliche und klinikvergleichende Überprüfung der Behandlungsergebnisse ist darüber hinaus ein wichtiger Baustein eines funktionierenden Qualitätsmanagements (Schmidt et al., in press). Sie ermöglicht ein "Lernen von den Besten" und führt zu organisatorischen Lernprozessen (Toepler et. al., 2010).
Die Ergebnisqualität medizinischer Rehabilitationsleistungen wird häufig über „Patient Reported Outcomes“ (PROs) gemessen. Die Bedeutung von PROs für die Nutzenbeurteilung von therapeutischen Interventionen wird häufig unterschätzt (Brettschneider et al., 2011; Calvert et al., 2013). Es wird untersucht, inwieweit sich PROs in „harten“ Endpunkten wie z. B. Beitragszahlungen der Versicherten in die Sozialversicherung widerspiegeln.
Eine wesentliche Zielgröße zur Erfassung der Ergebnisqualität medizinischer Rehabilitationsleistungen sind „Patient Reported Outcomes“ (PROs; Brettschneider et al, 2011; Calvert et al, 2013). Dabei besteht eine hohe Korrespondenz zwischen PROs und SV-Beitragszahlungen der Versicherten in die Sozialversicherung für den Zeitpunkt 1 Jahr nach der Reha (Nübling et al., 2017). Die Beitragszahlungen sind dabei ein zentraler Indikator für Return to Work (RTW). Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, inwieweit sich auch SV-Beiträge 3 Jahre nach der Reha aufgrund der bei 1-Jahres-Katamnese erhobenen PROs vorhersagen lassen.
Estimating the impact of successful completion of vocational education on employment outcomes
(2019)
Gefährdet die Nutzung von Gesundheits-Apps und Wearables die solidarische Krankenversicherung?
(2019)
Blutdruck messen, Schrittzahl verfolgen, Schlaf kontrollieren, Zuckerwerte im Blick haben und sogar die Durchführung von EKGs – dies sind nur einige der Anwendungen, die ein gängiges Mobiltelefon oder eine Smartwatch mit entsprechender Software durchführen können. Apps und Wearables (so werden am Körper getragene Computertechnologien genannt) werden in ihren Einsatzmöglichkeiten immer vielfältiger.
Der Unfallversicherungsträger kann bei der Ausgestaltung des Beitragsausgleichsverfahrens nach § 162 Abs. 1 SGB VII die dort genannten Berechnungselemente (Zahl, Schwere oder Aufwendungen der Versicherungsfälle) alternativ oder in Kombination miteinander verwenden und eine geänderte Satzungsregelung auch auf Unfälle anwenden, deren Folgen erst im Beitragsjahr die maßgeblichen Merkmale erfüllen.
Die Komplexität des Geschehens in der Sozialversicherung nimmt stetig zu. Zur Lösung der sich daraus ergebenden Problemstellungen sind auf dem Feld der Sozialversicherung eine Vielzahl von Disziplinen (u. a. Rechtswissenschaft, Ökonomie, Medizin, Informatik, Psychologie, Politik- und Sozialwissenschaft und das Case Management) aktiv. Im Sinne eines "Aufbruchs zur Sozialversicherungswissenschaft", die als Integrationswissenschaft Grenzen überwinden will, diskutieren in diesem Handbuch 86 Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Praxis Themen aus dem bzw. zum System der Sozialversicherung und zeigen Wege auf, die sich durch angewandte interdisziplinäre Zusammenarbeit eröffnen.
Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen an Sozialversicherungsträger – aktuelle Rechtsprechung
(2010)