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Die fünf deutschen Sozialversicherungszweige sind traditionell beitragsfinanziert. Bereits heute erhalten sie aber teilweise erhebliche Steuerzuschüsse. Der Beitrag diskutiert für die einzelnen Sozialversicherungszweige Für und Wider einer Ausweitung der Steuerfinanzierung. Mit einer stärkeren Steuerfinanzierung käme das Budgetprinzip der Non-Affektation zum Tragen, das ein Abwägen zwischen unterschiedlichen, rivalisierenden Verwendungen etablieren würde. Dies stellt dann eine aufgabenadäquate Finanzierung dar, wenn eine interpersonelle Umverteilung oder die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen primär bezweckt wird. Steht hingegen eine intrapersonelle Einkommensumschichtung im Lebenslauf im Vordergrund, so ist eine Beitragsfinanzierung zur Herstellung einer generellen Äquivalenz zwischen Beitragszahlungen und Leistungsansprüchen vorzuziehen. Auf dieser Grundlage wird ein Handlungsbedarf für den Bundeshaushalt mit Blick auf Renten- und Pflegeversicherung identifiziert. Mehrausgaben in diesen Bereichen werden als unvermeidbar und als auch im politischen Entscheidungsprozess durchsetzbar angesehen, da alternde Gesellschaften eine höhere Nachfrage nach diesen Leisungen aufweisen und entsprechende Haushaltsmittel einfordern werden.
Case Management an der Schnittstelle zwischen Versicherten, Arbeitgebern und Leistungserbringern
(2015)
Eine Organisationspflichtverletzung des Arbeitgebers, aus der keine gesundheitsschädigende Einwirkung beim Versicherten resultiert, sondern nur eine Nothilfemaßnahme für eine berufsunabhängige Gesundheitsstörung unterbleibt, erfüllt insoweit nicht die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls. Das Fehlen eines Defibrillators an der Betriebsstätte begründet schon kein Organisationsverschulden des Arbeitgebers, denn die Vorhaltung eines Defibrillators zur Anwendung durch Laien ist nicht verpflichtend gesetzlich geregelt.