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Die psychische Komorbidität bei chronisch körperlichen Erkrankungen gilt als weitgehend belegt. Je nach Indikationsbereich variiert der Anteil zusätzlich psychisch erkrankter Patienten zwischen 16 und 24 % (4-Wochen-Prävalenz) bzw. zwischen 29 und 41 % (1-Jahres- Prävalenz; Härter et al., 2007). Aktuelle Konzepte legen eine stärkere Fokussierung auf psychosoziale, vor allem psychologische, psychotherapeutische und pädagogische Behandlungsbausteine innerhalb der stationären Rehabilitation nahe (Bengel et al., 2014; Seiter et al., 2012). Zusätzlich werden gezielte Nachsorgekonzepte entwickelt und erprobt (z. B. Deck, Hüppe, 2014). Der vorliegende Beitrag geht auf der Grundlage einer aktuellen Versichertenstichprobe der Frage nach, wie psychische Beeinträchtigung, Behandlungsempfehlung und nachfolgende Inanspruchnahme ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zusammenhängen und mit welchen Behandlungsergebnissen sie assoziiert sind.
Ein wichtiges Ziel der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung war schon immer die berufliche (Wieder-)Eingliederung der Rehabilitanden. Daher ist die Ermittlung des Erwerbsstatus ein zentrales Element für die Bewertung des Rehabilitationsergebnisses. Für die konkrete Umsetzung bestehen jedoch mehrere Möglichkeiten: Betrachtung von Einkommen, Beschäftigungsdauer oder -art, Stichtags- oder Zeitraumbetrachtung, kurz-, mittel- oder langfristige Erhebung, Befragung der Rehabilitanden oder Nutzung von Daten der Sozialversicherung etc. In diesem Beitrag werden mögliche Herangehensweisen am Beispiel der „Reha-QM-Outcome-Studie“ des „Qualitätsverbundes Gesundheit“ und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Kaluscha et al., 2014) beleuchtet.