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Wohin in der Reha?
(2011)
Zum Geleit
(2022)
In der Ergebnisdarstellung der Reha-QM-Outcome Studie der DRV Baden-Württemberg und des Qualitätsverbunds Gesundheit konnte gezeigt werden, dass Kliniken eines Verbundes, die ein gemeinsames, auf aktivem Benchmarking und Von-Einander-Lernen gegründetes Qualitätsmanagement (Basis QMS Reha®) anwenden, ein Jahr nach der Reha etwas bessere Ergebnisse in relevanten Outcome-Parametern (u. a. subjektiver Reha-Nutzen, geleistete Rentenversicherungsbeiträge) erzielen als der Durchschnitt der Kliniken (Toepler et al., 2015). Der vorliegende Beitrag stellt die verbundinterne Analyse der Studienergebnisse dar und geht der Frage nach, welche QM-Elemente einen positiven Einfluss auf die Outcome-Parameter ausüben.
Neben der Verbesserung des Gesundheitszustandes sind der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die berufliche (Wieder-)Eingliederung zentrale Ziele der Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung. In der „Reha-QM-Outcome-Studie“ wurden sowohl mittels Patientenfragebogen Angaben zum subjektiven Nutzen der Behandlung als auch mittels Routinedaten der Rentenversicherung Angaben zum Erwerbsstatus bzw. zur Berentung erhoben, so dass eine Gegenüberstellung beider Zieldimensionen erfolgen kann.
Neben der Verbesserung des Gesundheitszustandes sind der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und die berufliche (Wieder-)Eingliederung zentrale Ziele der Rehabilitationsleistungen der Deutschen Rentenversicherung. In der „Reha-QM-Outcome-Studie“ wurden sowohl mittels Patientenfragebogen Angaben zum subjektiven Nutzen der Behandlung als auch mittels Routinedaten der Rentenversicherung Angaben zum Erwerbsstatus erhoben, so dass eine Gegenüberstellung beider Zieldimensionen erfolgen kann.
Durch die Nutzung von Qualitätsindikatoren für die Zuweisungssteuerung ge-winnt das interne QM eine zentrale Bedeutung für die Zukunftssicherung der Einrichtungen. Zusätzlich untermauert wird dies durch den strukturierten Qualitätsdialog (DRV Bund 2017), der durch eine stärkere Fokussierung auf diese Qualitätsindikatoren Revisionscharakter und zugleich Anreizfunktion für die Rehabilitationseinrichtungen hat. Vor diesem Hintergrund stellt sich für die Einrichtungen die Frage, wie geeignete interne Qualitätskennzahlen genutzt werden können, um Verbesserungsprozesse so frühzeitig zu initiieren, dass die externen Qualitätskennzahlen positiv ausfallen.
§ 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV – Lehrstück für den Gesetzgeber oder: Wie eine Norm sich selbst erledigt!
(2015)
Wird eine Klage auf Feststellung von Unfallfolgen rechtskräftig abgewiesen, steht diese Rechtskraft einem Anspruch auf Rücknahme des früheren, bestandskräftigen, Unfallfolgen verneinenden Bescheides nach § 44 SGB X entgegen. Denn es steht aufgrund der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung fest, dass Unfallfolgen nicht vorliegen, der frühere Bescheid also rechtmäßig ist.
«Ich notiere, also bin ich»
(2021)
„Auf uns hört ja keiner“
(2019)