Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung
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Neben der notwendigen Handlungstendenz der Versicherten „ist nicht zusätzlich … einschränkend zu fordern, dass der Weg zum Ort der Tätigkeit, den der Versicherte nicht von seinem Lebensmittelpunkt … aus angetreten hat, unter Berücksichtigung aller Umstände des jeweiligen Einzelfalles in einem angemessenen Verhältnis zu dem üblichen Weg zwischen dem häuslichen Bereich und dem Ort der Tätigkeit steht“.
Wehren erlaubt
(2022)
Der Faktor Vernunft
(2022)
Next tram stop
(2020)
Es gehört nicht zum Alltag von Hochschullehrern, das Entstehen einer neuen Wissenschaft zu betrachten und zu beschreiben, geschweige denn an diesem Prozess beteiligt zu sein. Der Fachbereich Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich dieses Vergnügen im Jahre 2007 gegönnt und dazu angesetzt, eine neue Wissenschaft "aus der Taufe zu heben" – die Sozialversicherungswissenschaft.
Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen, dem zunehmendem Reha-Bedarf und der politischen Diskussion um eine demografische Anpassung der Reha-Budgets gewinnt der Nachweis der Ergebnisqualität medizinischer Reha-Leistungen weiter an zentraler Bedeutung (z. B. Haaf, 2005; Steiner et al., 2009). Die kontinuierliche und klinikvergleichende Überprüfung der Behandlungsergebnisse ist darüber hinaus ein wichtiger Baustein eines funktionierenden Qualitätsmanagements (Schmidt et al., in press). Sie ermöglicht ein "Lernen von den Besten" und führt zu organisatorischen Lernprozessen (Toepler et. al., 2010).
Kaum ein anderes Segment im Gesundheitswesen in Deutschland steht so im Fokus der Qualitätssicherung wie die medizinische Rehabilitation. So sind leitliniengetreue Therapien oder ausgereifte Zertifizierungsverfahren längst existenzielle Belegungsvoraussetzungen für die Rehabilitationseinrichtungen. Ohne ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem darf eine Rehabilitationsklinik nicht belegt werden (§20 SGB IX) – das ist einmalig im Gesundheitssystem. Die Rehabilitationskliniken sind damit Vorreiter in Sachen Qualität im Gesundheitswesen.
Return to Work (RTW) stellt ein wesentliches Outcomekriterium für die Abbildung der Effektivität medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen dar. Dabei hängt die Höhe der RTW-Quote u. a. von Messmethode, Messzeitpunkt und Stichprobe ab (Streibelt, Egner, 2012). RTW wird häufig mit dem bloßen Status der Erwerbstätigkeit oder Arbeitsfähigkeit gleichgesetzt, wobei kritisiert werden kann, dass dabei der Aspekt einer dauerhaften beruflichen Wiedereingliederung zu wenig Berücksichtigung findet.
Die Ergebnisqualität medizinischer Rehabilitationsleistungen wird häufig über „Patient Reported Outcomes“ (PROs) gemessen. Die Bedeutung von PROs für die Nutzenbeurteilung von therapeutischen Interventionen wird häufig unterschätzt (Brettschneider et al., 2011; Calvert et al., 2013). Es wird untersucht, inwieweit sich PROs in „harten“ Endpunkten wie z. B. Beitragszahlungen der Versicherten in die Sozialversicherung widerspiegeln.
Eine wesentliche Zielgröße zur Erfassung der Ergebnisqualität medizinischer Rehabilitationsleistungen sind „Patient Reported Outcomes“ (PROs; Brettschneider et al, 2011; Calvert et al, 2013). Dabei besteht eine hohe Korrespondenz zwischen PROs und SV-Beitragszahlungen der Versicherten in die Sozialversicherung für den Zeitpunkt 1 Jahr nach der Reha (Nübling et al., 2017). Die Beitragszahlungen sind dabei ein zentraler Indikator für Return to Work (RTW). Im vorliegenden Beitrag wird untersucht, inwieweit sich auch SV-Beiträge 3 Jahre nach der Reha aufgrund der bei 1-Jahres-Katamnese erhobenen PROs vorhersagen lassen.
Die psychische Komorbidität bei chronisch körperlichen Erkrankungen gilt als weitgehend belegt. Je nach Indikationsbereich variiert der Anteil zusätzlich psychisch erkrankter Patienten zwischen 16 und 24 % (4-Wochen-Prävalenz) bzw. zwischen 29 und 41 % (1-Jahres- Prävalenz; Härter et al., 2007). Aktuelle Konzepte legen eine stärkere Fokussierung auf psychosoziale, vor allem psychologische, psychotherapeutische und pädagogische Behandlungsbausteine innerhalb der stationären Rehabilitation nahe (Bengel et al., 2014; Seiter et al., 2012). Zusätzlich werden gezielte Nachsorgekonzepte entwickelt und erprobt (z. B. Deck, Hüppe, 2014). Der vorliegende Beitrag geht auf der Grundlage einer aktuellen Versichertenstichprobe der Frage nach, wie psychische Beeinträchtigung, Behandlungsempfehlung und nachfolgende Inanspruchnahme ambulanter psychotherapeutischer Leistungen zusammenhängen und mit welchen Behandlungsergebnissen sie assoziiert sind.
Rehabilitation wirkt
(2014)
Die medizinische Rehabilitation bildet im bundesdeutschen Gesundheitssystem eine wichtige Säule. Sie wird weltweit immer wieder als vorbildlich angesehen und ist im internationalen Vergleich mit Mitteln, Infrastruktur, Know-how und Behandlungsqualität hervorragend ausgestattet. Dies ist gut so, aber ist es gut genug?