Refine
H-BRS Bibliography
- yes (90) (remove)
Departments, institutes and facilities
- Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung (90) (remove)
Document Type
- Part of a Book (90) (remove)
Year of publication
Language
- German (90) (remove)
Keywords
„Auf uns hört ja keiner“
(2019)
Zum Geleit
(2022)
Verbraucherpolitik
(2020)
Stress
(2014)
Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung (Auszug) §§ 38, 95–100, 104–106a, 110–111a, 157–160
(2020)
Sonderzahlungen (II S 40)
(2005)
Qualitätssicherung von Weiterbildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit von 1969 bis heute
(2015)
Politische Ökonomie
(2020)
Politische Ökonomie
(2023)
Nur die halbe Wahrheit?
(2023)
Mobbing
(2014)
Das Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beinhaltet die Praevention psychischer Fehlbelastungen und psychischer Erkrankungen. Die gesetzliche Grundlage der Praeventionsaktivitaeten der gesetzlichen Unfallversicherung wird aufgefuehrt. Anschliessend wird verdeutlicht, in welchen Handlungsfeldern und mit welchen Instrumenten die gesetzliche Unfallversicherung die Praevention psychischer Erkrankungen in den Betrieben unterstuetzt. Als theoretischer Rahmen fuer Praeventionsmassnahmen werden das Dreiebenenmodell psychischer Belastungen (Mitarbeiter, Unternehmen, Gesellschaft) und das Dreiebenen-Interventionsmodell psychischer Erkrankungen skizziert. Die betriebliche Praevention erfolgt im Idealfall auf der Basis konkreter innerbetrieblicher Regelungen. Dies wird beispielhaft fuer den Umgang mit E-Mails und die Regelungen zur Erreichbarkeit naeher beschrieben.
In Unterkünften für geflüchtete Menschen lebt ein hoher Anteil Kinder in einem Umfeld, das häufig für Erwachsene geschaffen wurde und/oder von diesen dominiert wird. Die Beschaffenheit, die Struktur und das Zusammenleben vor Ort bestimmen daher wesentlich die Lebenswelten von Kindern. Dabei haben Kinder besondere Rechte und Bedarfe. Der Schutz von Kindern und ein förderliches Umfeld für eine gute Entwicklung sind wesentliche Aspekte, die durch internationale Abkommen, wie die UN-Kinderrechtskonvention verbrieft sind und umgesetzt werden müssen. Zwar sind die Bundesländer im nationalen gesetzlichen Rahmen dazu verpflichtet, den Schutz von Kindern in Unterkünften für geflüchtete Menschen zu gewährleisten, die Umsetzung ist jedoch oft nicht verbindlich geregelt. Die vorliegende Analyse diskutiert kinderrechtliche Aspekte für den Schutz von Kindern in Unterkünften für geflüchtete Menschen, zudem wirft sie einen Blick auf Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften initiiert durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und gibt Einblick in die neueste Sekundärliteratur zum Kinderschutz in Sammelunterkünften. Ziel des Beitrags ist es, aufzuzeigen, welche Aspekte den Schutz von Kindern begünstigen und wo die Herausforderungen liegen.
Während sich die Zahl entschädigungspflichtiger Arbeitsunfälle im Zeitraum der letzten 10 Jahre kontinuierlich zurückentwickelt hat, nehmen Prävalenz und Inzidenz der psychischen Erkrankungen und Verhaltensstörungen nach Kapitel F der ICD-10 stetig zu. Nach einer Prognose der "Burden of Disease Study" von WHO und Weltbank werden Depressionen im Jahr 2020 weltweit den zweiten Rang unter den Behinderung verursachenden Erkrankungen eingenommen haben. Manche Autoren betrachten schon heute die Erkrankungen nach Kapitel F der ICD-10 als "Die Epidemie des 21. Jahrhunderts". Neben den krankheitsbedingten Arbeitsausfällen aufgrund psychischer Gesundheitsstörungen ergeben sich auch ökonomische Belastungen infolge notwendig werdender Therapien und ein Verlust von Erfahrungswissen infolge verfrühten Eintritts ins Rentenalter seitens der Erkrankten. Als mögliche Einflussfaktoren auf die zunehmenden psychischen Erkrankungen werden neben individueller Veranlagung auch Stressoren aus der Gesellschaft postuliert, zu nennen wären hier beispielhaft die kontinuierliche Angst um den Arbeitsplatz oder Distress im Beruf aufgrund dauernder Überlastung.
Gehaltsanpassung (II G 10)
(2005)
Europäische Sozialpolitik
(2022)
Es gehört nicht zum Alltag von Hochschullehrern, das Entstehen einer neuen Wissenschaft zu betrachten und zu beschreiben, geschweige denn an diesem Prozess beteiligt zu sein. Der Fachbereich Sozialversicherung der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg hat sich dieses Vergnügen im Jahre 2007 gegönnt und dazu angesetzt, eine neue Wissenschaft "aus der Taufe zu heben" – die Sozialversicherungswissenschaft.
Das Ende der Ausbeutung? Für einen besseren Sozialschutz in der Textilindustrie von Bangladesch
(2019)
Chefredakteur Zufall
(2023)
Case Management
(2014)
Berufsgenossenschaft
(2004)
Begutachtung medizinischer Sachverhalte in der Sozialversicherung und in angrenzenden Gebieten
(2015)
Aufhebungsvertrag (II A 100)
(2005)
Arbeitszeit (II A 90)
(2005)
Arbeitsentgelt (IIA 70)
(2005)