Refine
H-BRS Bibliography
- yes (331)
Departments, institutes and facilities
- Fachbereich Sozialpolitik und Soziale Sicherung (331) (remove)
Document Type
- Article (148)
- Part of a Book (90)
- Conference Object (35)
- Book (monograph, edited volume) (21)
- Contribution to a Periodical (12)
- Working Paper (8)
- Book review (6)
- Report (3)
- Conference Proceedings (2)
- Doctoral Thesis (2)
Year of publication
Language
- German (331) (remove)
Keywords
- Qualitätssicherung (8)
- Rehabilitation (8)
- Sozialversicherung (6)
- Deutschland (5)
- Qualitätsmanagement (5)
- Arbeitswelt (4)
- Katamnese (4)
- Sozialversicherungswissenschaft (4)
- Case Management (3)
- Kooperation (3)
Das Management von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beinhaltet die Praevention psychischer Fehlbelastungen und psychischer Erkrankungen. Die gesetzliche Grundlage der Praeventionsaktivitaeten der gesetzlichen Unfallversicherung wird aufgefuehrt. Anschliessend wird verdeutlicht, in welchen Handlungsfeldern und mit welchen Instrumenten die gesetzliche Unfallversicherung die Praevention psychischer Erkrankungen in den Betrieben unterstuetzt. Als theoretischer Rahmen fuer Praeventionsmassnahmen werden das Dreiebenenmodell psychischer Belastungen (Mitarbeiter, Unternehmen, Gesellschaft) und das Dreiebenen-Interventionsmodell psychischer Erkrankungen skizziert. Die betriebliche Praevention erfolgt im Idealfall auf der Basis konkreter innerbetrieblicher Regelungen. Dies wird beispielhaft fuer den Umgang mit E-Mails und die Regelungen zur Erreichbarkeit naeher beschrieben.
Mobbing
(2014)
Stress
(2014)
Mit dem Anspruch, die Qualität in der medizinischen Rehabilitation weiterzuentwickeln, haben sich im Jahr 2007 13 Kliniken von acht Trägern zusammengeschlossen. Heute, ein gutes Jahrzehnt später, vereint der Qualitätsverbund Gesundheit rund 30 Reha-Kliniken von elf Trägern, darunter kommunale und kirchliche Institutionen, Privatunternehmen und die Rehazentren der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Der Behindertenspitzensport hat sich in den letzten Jahren – nicht nur leistungsmäßig – in hohem Maße weiterentwickelt. Öffentlichkeit und Medien widmen ihm größere Aufmerksamkeit und bringen den Athleten mehr Akzeptanz entgegen als in der Vergangenheit. Auch der werbliche Einsatz dieses Sportbereichs erfährt gute Bewertungen. Laut aktuellen Umfragen in der Bevölkerung lässt sich durch die Schaltung von Anzeigen mit behinderten Spitzenathleten das Unternehmensimage positiv beeinflussen.
Erst seit wenigen Jahren binden Unternehmen den Behindertenspitzensport in ihre Kommunikationsaktivitäten ein. Da die Anzahl der damit arbeitenden Firmen zudem gering ist, lagen bislang kaum Informationen und Erfahrungswerte vor, die anderen an einem Engagement in diesem Bereich Interessierten Orientierungshilfen bieten konnten.
Qualität und Wirksamkeit – Gedanken zur qualitätsorientierten Steuerung in der Rehabilitation
(2018)
Gute Reha ist mehr als reine Krankenbehandlung - Zur Reha-Qualitätssicherung im Sinne der Patienten
(2012)
Wohin in der Reha?
(2011)
Arbeitsmarktintegration - eine Aufgabe der medizinischen Rehabilitation Abhängigkeitskranker?
(2011)
Internes Qualitätsmanagement (QM) wurde spätestens 2007 mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem wesentlichen Bestandteil der stationären medizinischen Rehabilitation (Petri, Stähler, 2008). Seit dem Auslaufen der Übergangsfrist am 01.10.2012 verfügen alle durch einen gesetzlichen Rehabilitationsträger belegten stationären Einrichtungen über ein, den Anforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation entsprechendes, zertifiziertes QM-System.
In der Ergebnisdarstellung der Reha-QM-Outcome Studie der DRV Baden-Württemberg und des Qualitätsverbunds Gesundheit konnte gezeigt werden, dass Kliniken eines Verbundes, die ein gemeinsames, auf aktivem Benchmarking und Von-Einander-Lernen gegründetes Qualitätsmanagement (Basis QMS Reha®) anwenden, ein Jahr nach der Reha etwas bessere Ergebnisse in relevanten Outcome-Parametern (u. a. subjektiver Reha-Nutzen, geleistete Rentenversicherungsbeiträge) erzielen als der Durchschnitt der Kliniken (Toepler et al., 2015). Der vorliegende Beitrag stellt die verbundinterne Analyse der Studienergebnisse dar und geht der Frage nach, welche QM-Elemente einen positiven Einfluss auf die Outcome-Parameter ausüben.
Kurz vor Vollendung ihres 100-jährigen Forschungsjubiläums haben die Berufsgenossenschaften durch die Einführung eines Bachelor-Studiengangs für die Ausbildung zu gehobenen Funktionen im Verwaltungsbereich historische Weichen gestellt: Mit der Entscheidung, ab dem Jahre 2003 in Kooperation mit der Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg eine auch formelle Fachhochschulausbildung durchzuführen, ist der sich allein schon aus Hochschulrecht ergebende Auftrag verbunden, nun auch im nicht technischen Bereich Forschungskapazitäten aufzubauen und anwendungsorientiert Forschung/Entwicklung zu betreiben. Im Zuge seiner Gründung wurde darüber hinaus die Erwartung geäußert, der neue Fachbereich könne sich zu einem wissenschaftlichen Think tank der Berufsgenossenschaften entwickeln.
Berufsgenossenschaft
(2004)
Europäische Sozialpolitik
(2022)
Der Globale Migrationspakt der Vereinten Nationen beschreibt globale Kompetenzpartnerschaften bzw. Global Skills Partnerships (GSP) als eine innovative Möglichkeit, die Fachkräftebasis global zu stärken, bleibt hinsichtlich ihrer Ausgestaltung aber recht vage. Auch die hierzulande unter der Bezeichnung „transnationale Ausbildungspartnerschaften“ laufenden Aktivitäten sind in Zahl und Reichweite sehr begrenzt und es liegen bisweilen kaum empirische Analysen zu ihnen vor. Hier schafft die vorliegende Expertise von Michael Sauer und Jurica Volarevic Abhilfe, indem sie existierende Ausbildungspartnerschaften insbesondere aus dem Erfahrungsraum der Republik Kosovo vorstellt und analytisch beleuchtet. Mithilfe einer Bestandsaufnahme der konzeptionellen Diskurse und Praxiserfahrungen wird ein Kategorisierungsvorschlag unternommen, mit dessen Hilfe die empirische Vielfalt besser geordnet und konzeptionell greifbar gemacht werden kann: Transnationale Qualifizierungs- und Mobilitätspartnerschaften (tQMP).
In Unterkünften für geflüchtete Menschen lebt ein hoher Anteil Kinder in einem Umfeld, das häufig für Erwachsene geschaffen wurde und/oder von diesen dominiert wird. Die Beschaffenheit, die Struktur und das Zusammenleben vor Ort bestimmen daher wesentlich die Lebenswelten von Kindern. Dabei haben Kinder besondere Rechte und Bedarfe. Der Schutz von Kindern und ein förderliches Umfeld für eine gute Entwicklung sind wesentliche Aspekte, die durch internationale Abkommen, wie die UN-Kinderrechtskonvention verbrieft sind und umgesetzt werden müssen. Zwar sind die Bundesländer im nationalen gesetzlichen Rahmen dazu verpflichtet, den Schutz von Kindern in Unterkünften für geflüchtete Menschen zu gewährleisten, die Umsetzung ist jedoch oft nicht verbindlich geregelt. Die vorliegende Analyse diskutiert kinderrechtliche Aspekte für den Schutz von Kindern in Unterkünften für geflüchtete Menschen, zudem wirft sie einen Blick auf Aktivitäten und Maßnahmen der Bundesinitiative Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften initiiert durch das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF) und gibt Einblick in die neueste Sekundärliteratur zum Kinderschutz in Sammelunterkünften. Ziel des Beitrags ist es, aufzuzeigen, welche Aspekte den Schutz von Kindern begünstigen und wo die Herausforderungen liegen.
Während ihrer Untersuchung zur Situation von geflüchteten Menschen in kommunalen Unterbringungen beginnt der Krieg in der Ukraine: Im Interview berichten Prof. Dr. Rosenow-Williams, Dr. Alina Bergedick und Dr. Katharina Behmer-Prinz von neuen Herausforderungen und Chancen und geben Einblicke in die Praxis kommunaler Flüchtlingsarbeit.
Prävention von Behinderungen und betriebliches Eingliederungsmanagement in kleinen Unternehmen
(2005)
Die Rückkehr ins Erwerbsleben (Return to Work, RTW) wird für onkologische Rehabilitanden zunehmend zum zentralen Behandlungsziel, wodurch auch die Bereitstellung spezifischer berufsorientierter Maßnahmen an Bedeutung gewinnt (z. B. Mehnert, Koch, 2012). Die Überprüfung der Behandlungsergebnisse solcher Maßnahmen stellt einen wichtigen Baustein des Qualitätsmanagements der Rehabilitationseinrichtungen dar. Im Rahmen der „Reha-QM-Outcome-Studie“ des Qualitätsverbundes Gesundheit und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Nübling et al., 2014) wurde daher ein besonderes Augenmerk auf das Outcome und die RTW-Quote der onkologischen Patienten, auch im Vergleich zu anderen Hauptindikationen, gelegt.
Problem Fersenbeinfraktur
(2007)
Case Management
(2014)
Der „vertrackte“ § 14 SGB IX
(2013)
Sozialrecht in der Insolvenz
(2005)
Der Unfallversicherungsträger kann bei der Ausgestaltung des Beitragsausgleichsverfahrens nach § 162 Abs. 1 SGB VII die dort genannten Berechnungselemente (Zahl, Schwere oder Aufwendungen der Versicherungsfälle) alternativ oder in Kombination miteinander verwenden und eine geänderte Satzungsregelung auch auf Unfälle anwenden, deren Folgen erst im Beitragsjahr die maßgeblichen Merkmale erfüllen.
§ 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV – Lehrstück für den Gesetzgeber oder: Wie eine Norm sich selbst erledigt!
(2015)
Sozialgesetzbuch Drittes Buch – Arbeitsförderung (Auszug) §§ 38, 95–100, 104–106a, 110–111a, 157–160
(2020)
Sonderzahlungen (II S 40)
(2005)
Gehaltsanpassung (II G 10)
(2005)
Auf dem Weg zum Briefkasten zu dem Zweck, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber zu versenden, befinden sich Beschäftigte auf einem versicherten Betriebsweg. Dem Erstattungsanspruch der Krankenkasse wegen der Behandlungskosten nach einem Sturz steht auch die bestandskräftige Ablehnung eines Arbeitsunfalls durch den Unfallversicherungsträger nicht entgegen.
Die Herausforderungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Folge des Wandels in der Arbeitswelt
(2019)
Der bestandskräftige Bescheid eines Unfallversicherungsträgers, mit dem gegenüber einem Versicherten die Anerkennung eines Arbeitsunfalls abgelehnt worden ist, entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber dem Krankenversicherungsträger, der die Kosten der Krankenbehandlung aus dem Unfallereignis von dem Unfallversicherungsträger erstattet bekommen möchte.
Soweit grundsätzlich als gemeinnützig anerkannte Sportvereine neben dem Betrieb einer Abteilung mit ideeller und gemeinnütziger Zwecksetzung (Kinder- und Jugendfußball) auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (erste Fußballmannschaft in der Regionalliga, Bistro) unterhalten, entfällt die Befreiung von den Umlagen zum Lastenausgleich und zur Lastenverteilung in diesem Umfang.
Aufhebungsvertrag (II A 100)
(2005)
Arbeitsentgelt (IIA 70)
(2005)