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Problem Fersenbeinfraktur
(2007)
Insolvenzanfechtung von Beitragszahlungen an Sozialversicherungsträger – aktuelle Rechtsprechung
(2010)
Vom Signal zur Information
(2013)
"Die richtige Information zur richtigen Zeit am richtigen Ort", so lautet das Diktum der modernen Informationsgesellschaften. Methoden zur Beschaffung aktueller Informationen lernen die Studierenden des Fachbereichs Sozialversicherung gleich in mehreren Modulen während ihres Studiums in Hennef. Auf die Nutzung von BG-internen Informationssystemen wird dabei ebenso eingegangen wie auf die Inanspruchnahme sogenannter Informationsprovider wie beispielsweise dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) oder den National Institutes of Health (NIH).
Der „vertrackte“ § 14 SGB IX
(2013)
Rehabilitation wirkt
(2014)
Die medizinische Rehabilitation bildet im bundesdeutschen Gesundheitssystem eine wichtige Säule. Sie wird weltweit immer wieder als vorbildlich angesehen und ist im internationalen Vergleich mit Mitteln, Infrastruktur, Know-how und Behandlungsqualität hervorragend ausgestattet. Dies ist gut so, aber ist es gut genug?
Social cash transfers (SCTs) are considered a priority in least-developed countries, where the gap between the need for basic social protection and existing provisions is greatest. This study represents one of the first comprehensive treatments of the impact of social cash transfers in low-income sub-Saharan Africa, and the first for Zambia's oldest SCT scheme. The results, based on propensity score matching and fully efficient odds-weighted regression, and data from the Kalomo SCT pilot scheme, confirm positive SCT effects on per capita consumption expenditure. We also discover threshold effects with SCT mostly impacting food expenditure among poorer beneficiary households and non-food expenditure among wealthier beneficiaries.
§ 28e Abs. 1 Satz 2 SGB IV – Lehrstück für den Gesetzgeber oder: Wie eine Norm sich selbst erledigt!
(2015)
Aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs gegen die Einstellung des Verletztengeldes - JA oder NEIN?
(2015)
Duale Studiengänge liegen einerseits stark im Trend, andererseits funktioniert die Abstimmung zwischen Hochschulstudium und Praxisphasen oftmals nicht. Obwohl eine Lernortkooperation zwischen »Praxis« und »Hochschule« das Engagement beider Seiten erfordert, wird in einem Projekt der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und des BIBB zunächst erprobt, wie das Verständnis der Praxisbetreuer/-innen für Studierende und Studium verbessert werden kann. Hierzu werden im Beitrag Konzeption und Zielsetzung eines zweitägigen Seminars bei der Akademie der DGUV vorgestellt und erste Erfahrungen geschildert.
Do remittances and social assistance transfers have different impacts on household’s expenditure patterns? While two separate strands of literature have looked at how social assistance or remittances have been spent, few studies have compared them directly. Using data from a household survey conducted in Moldova in 2011, this paper assesses the impact both types of transfers have on household expenditure patterns. Contrary to the common assumption that money is fungible, we find that social assistance and remittances have different impacts on expenditure patterns (having controlled for potential endogeneity). In other words, where the income comes from can determine how it is spent. As such, different sources of income may have different poverty impacts. In our sample, the two types of transfers are received by different, but slightly overlapping population groups. The fact that the two transfers are spent in different ways means that, to some extent, social assistance and remittances are complements rather than substitutes.
Wird eine Klage auf Feststellung von Unfallfolgen rechtskräftig abgewiesen, steht diese Rechtskraft einem Anspruch auf Rücknahme des früheren, bestandskräftigen, Unfallfolgen verneinenden Bescheides nach § 44 SGB X entgegen. Denn es steht aufgrund der Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung fest, dass Unfallfolgen nicht vorliegen, der frühere Bescheid also rechtmäßig ist.
Mit dem Anspruch, die Qualität in der medizinischen Rehabilitation weiterzuentwickeln, haben sich im Jahr 2007 13 Kliniken von acht Trägern zusammengeschlossen. Heute, ein gutes Jahrzehnt später, vereint der Qualitätsverbund Gesundheit rund 30 Reha-Kliniken von elf Trägern, darunter kommunale und kirchliche Institutionen, Privatunternehmen und die Rehazentren der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg.
Erst mal abwarten…
(2018)
Qualität und Wirksamkeit – Gedanken zur qualitätsorientierten Steuerung in der Rehabilitation
(2018)
Der Unfallversicherungsträger kann bei der Ausgestaltung des Beitragsausgleichsverfahrens nach § 162 Abs. 1 SGB VII die dort genannten Berechnungselemente (Zahl, Schwere oder Aufwendungen der Versicherungsfälle) alternativ oder in Kombination miteinander verwenden und eine geänderte Satzungsregelung auch auf Unfälle anwenden, deren Folgen erst im Beitragsjahr die maßgeblichen Merkmale erfüllen.
Ereignet sich ein Unfall auf dem Heimweg vom Arbeitsplatz, während die betroffene Arbeitnehmerin mit einem Mobiltelefon telefoniert (sogenannte „gemischte Tätigkeit“), so scheidet ein Wegeunfall dann aus, wenn die Unfallentstehung überwiegend dem Telefonieren zuzurechnen ist und dieses damit für die Unfallentstehung wesentlich war.
Lässt sich das erforderliche zeitlich begrenzte, von außen auf den Körper einwirkende Ereignis nicht im Vollbeweis sichern, fehlt es an der erforderlichen haftungsbegründenden Kausalität – mit der Folge, dass das geltend gemachte Unfallereignis nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist. Bleibt unklar, welche Handlungen der Versicherte zum Zeitpunkt des Unfallereignisses vorgenommen hat, sind auch die Grundsätze des so genannten Anscheinsbeweises unanwendbar, weil ein typischer Geschehensablauf nicht nachweisbar ist.
Eine Organisationspflichtverletzung des Arbeitgebers, aus der keine gesundheitsschädigende Einwirkung beim Versicherten resultiert, sondern nur eine Nothilfemaßnahme für eine berufsunabhängige Gesundheitsstörung unterbleibt, erfüllt insoweit nicht die Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls. Das Fehlen eines Defibrillators an der Betriebsstätte begründet schon kein Organisationsverschulden des Arbeitgebers, denn die Vorhaltung eines Defibrillators zur Anwendung durch Laien ist nicht verpflichtend gesetzlich geregelt.
Die Herausforderungen an die gesetzliche Rentenversicherung in Folge des Wandels in der Arbeitswelt
(2019)
Abläufe wie Schieben, Gegenstemmen, Heben, Tragen, Sprung aus der Hocke sind nicht willkürlich gesteuerte Belastungen der Sehne und damit als Gelegenheitsanlässe und nicht Unfallereignisse anzusehen. Entsprechende Abläufe können die Sehne nicht gefährden, es fehlt hierbei bereits an der physiologisch-naturwissenschaftlichen Kausalität.
Homeoffice reloaded
(2020)