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Landesozialgericht München, Urteil vom 12.05.2021 – L 3 U 373/18 – juris
„Ein Arbeitsunfall [im Homeoffice] liegt mangels Unfallkausalität nicht vor, wenn sich im rein persönlichen Wohnbereich des Versicherten ein Unfall ereignet, dessen wesentliche Ursache eine spezifische Gefahr der eigenen Häuslichkeit ist.“
Psychische Belastungen führen im Gegensatz zu physikalischen, chemischen und biologischen Risiken häufig noch ein Schattendasein bei der Beurteilung möglicher Risikofaktoren für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Die Hinweise auf Zusammenhänge mit Sicherheit und Gesundheit führen aber langsam zu einem Umdenken.
Soweit grundsätzlich als gemeinnützig anerkannte Sportvereine neben dem Betrieb einer Abteilung mit ideeller und gemeinnütziger Zwecksetzung (Kinder- und Jugendfußball) auch einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (erste Fußballmannschaft in der Regionalliga, Bistro) unterhalten, entfällt die Befreiung von den Umlagen zum Lastenausgleich und zur Lastenverteilung in diesem Umfang.
Alleine Bowling spielen?
(2021)
Womöglich ist das social distancing dieser Tage gar kein soziales sondern einfach nur ein körperliches, ein body distancing. Sozial können wir heute auch sein, ohne uns physisch zu begegnen. Wir können sogar "gemeinsam einsam" musizieren oder im Chor singen. Trotzdem geht etwas verloren - und am Ende wissen wir Zusammenkünfte in Vereinen welcher Art auch immer vielleicht wieder besonders zu schätzen.