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Vor dem Hintergrund knapper Ressourcen, dem zunehmendem Reha-Bedarf und der politischen Diskussion um eine demografische Anpassung der Reha-Budgets gewinnt der Nachweis der Ergebnisqualität medizinischer Reha-Leistungen weiter an zentraler Bedeutung (z. B. Haaf, 2005; Steiner et al., 2009). Die kontinuierliche und klinikvergleichende Überprüfung der Behandlungsergebnisse ist darüber hinaus ein wichtiger Baustein eines funktionierenden Qualitätsmanagements (Schmidt et al., in press). Sie ermöglicht ein "Lernen von den Besten" und führt zu organisatorischen Lernprozessen (Toepler et. al., 2010).
Ein wichtiges Ziel der medizinischen Rehabilitation der Rentenversicherung war schon immer die berufliche (Wieder-)Eingliederung der Rehabilitanden. Daher ist die Ermittlung des Erwerbsstatus ein zentrales Element für die Bewertung des Rehabilitationsergebnisses. Für die konkrete Umsetzung bestehen jedoch mehrere Möglichkeiten: Betrachtung von Einkommen, Beschäftigungsdauer oder -art, Stichtags- oder Zeitraumbetrachtung, kurz-, mittel- oder langfristige Erhebung, Befragung der Rehabilitanden oder Nutzung von Daten der Sozialversicherung etc. In diesem Beitrag werden mögliche Herangehensweisen am Beispiel der „Reha-QM-Outcome-Studie“ des „Qualitätsverbundes Gesundheit“ und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Kaluscha et al., 2014) beleuchtet.
Internes Qualitätsmanagement (QM) wurde spätestens 2007 mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem wesentlichen Bestandteil der stationären medizinischen Rehabilitation (Petri, Stähler, 2008). Seit dem Auslaufen der Übergangsfrist am 01.10.2012 verfügen alle durch einen gesetzlichen Rehabilitationsträger belegten stationären Einrichtungen über ein, den Anforderungen der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation entsprechendes, zertifiziertes QM-System.
Die Rückkehr ins Erwerbsleben (Return to Work, RTW) wird für onkologische Rehabilitanden zunehmend zum zentralen Behandlungsziel, wodurch auch die Bereitstellung spezifischer berufsorientierter Maßnahmen an Bedeutung gewinnt (z. B. Mehnert, Koch, 2012). Die Überprüfung der Behandlungsergebnisse solcher Maßnahmen stellt einen wichtigen Baustein des Qualitätsmanagements der Rehabilitationseinrichtungen dar. Im Rahmen der „Reha-QM-Outcome-Studie“ des Qualitätsverbundes Gesundheit und der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (Nübling et al., 2014) wurde daher ein besonderes Augenmerk auf das Outcome und die RTW-Quote der onkologischen Patienten, auch im Vergleich zu anderen Hauptindikationen, gelegt.
Kaum ein anderes Segment im Gesundheitswesen in Deutschland steht so im Fokus der Qualitätssicherung wie die medizinische Rehabilitation. So sind leitliniengetreue Therapien oder ausgereifte Zertifizierungsverfahren längst existenzielle Belegungsvoraussetzungen für die Rehabilitationseinrichtungen. Ohne ein funktionierendes Qualitätsmanagementsystem darf eine Rehabilitationsklinik nicht belegt werden (§20 SGB IX) – das ist einmalig im Gesundheitssystem. Die Rehabilitationskliniken sind damit Vorreiter in Sachen Qualität im Gesundheitswesen.