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Sicherung des Jugend- und Spielerschutzes innerhalb des gewerblichen Geldspiels in Deutschland – 2.1
(2019)
Ein zentrales, gleichrangiges Ziel des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) ist "den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten" (§ 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV). Seit 2014 werden Spielangebote des gewerblichen Geldspiels in Spielhallen und Gaststätten in Deutschland von staatlich akkreditierten Gesellschaften des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) hinsichtlich der Einhaltung rechtlicher Pflichten und wissenschaftlicher Gebote zur Gewährleistung des Jugend- und Spielerschutzes individuell geprüft und bei Erfolg sichtbar zertifiziert. Eine solche Zertifizierung kann dazu beitragen, den Jugend- und den Spielerschutz gemäß § 1 Satz 1 Nr. 3 GlüStV und dessen Vollzug in hohem Maße zu gewährleisten.
Ein Prüf- und Zertifizierungsstandard zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen
(2019)
Nach einem breiten Konsens in Gesellschaft, Politik und Wissenschaft lässt sich die gegenwärtige Art zu wirtschaften so nicht fortsetzen. Ein weltweit gültiger Zertifizierungsstandard, der einen einheitlichen und politisch neutralen Ordnungsrahmen zur gesellschaftlichen Verantwortung von Organisationen gegenüber Mensch und Natur zum Ziel hat, kann helfen, die sich dynamisch verändernden und jeweils notwendigen Anforderungen zu messen, deren Einhaltung (auch komparativ) nachzuweisen und ggf. notwendige Korrekturen zu definieren. Die internationale Norm DIN EN ISO/IEC 26000:2010 bietet einen grundsätzlich geeigneten Orientierungsrahmen zu gesellschaftlich verantwortlichem Handeln für Organisationen.