343 Wehrrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht
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Die Öffnung der Personenhandelsgesellschaft für Freiberufler in berufsrechtlicher Perspektive
(2021)
§ 3c. Anteilige Abzüge
(2019)
§ 3. [Steuerfreie Einnahmen]
(2019)
Unternehmenssteuern
(2007)
Marketing und Recht kompakt
(2016)
"Marketing und Recht - was soll das denn?" So oder ähnlich wird der eine oder andere auf den Titel des vorliegenden Buches spontan reagieren. Das verwundert nicht, ist die Buch-Landschaft doch vor allem dadurch geprägt, dass Marketing-Werke und Abhandlungen zu marketingrelevanten Rechtsthemen am Büchermarkt stets "getrennt marschieren". Wer Marketingkonzepte entwirft, Vorhaben im Rahmen der Marketingforschung durchführen will oder beabsichtigt, Entscheidungen im Rahmen des Marketings zu treffen, sollte unseres Erachtens möglichst frühzeitig die gängigen "juristischen Fallstricke" erkennen und in seinen Überlegungen berücksichtigen.
Allgemeines Steuerrecht
(2015)
Marketing und Recht kompakt
(2013)
Dieses Buch ist kein Lehrbuch im eigentlichen Sinne. Aus Vorlesungsskripten entstanden, verfolgt es das Ziel, den Studenten der Wirtschaftswissenschaften an Fachhochschulen und Universitäten eine systematische, auf das Wesentliche konzentrierte Lernhilfe mit Übungen zur Vorbereitung auf Prüfungen im Grundstudium im Fach „Unternehmensbesteuerung“ anzubieten.
Der I. Senat des BFH hat dem Großen Senat mit Beschluss vom 7.4.2010 die Frage vorgelegt, ob der subjektive Fehlerbegriff zwar in Bezug auf nach Bilanzaufstellung neu bekanntgewordene Tatsachen beizubehalten, in Bezug auf bessere Rechtserkenntnisse nach Bilanzaufstellung aber aufzugeben ist. Der Große Senat hat insoweit eine schwierige Entscheidung zu treffen, da sich materielles Bilanzsteuerrecht, Verfahrensrecht und Handelsrecht bei dieser Frage überlagern. hat schon 1991 von einem heillosen und verworrenen Labyrinth gesprochen, in dem es schwer falle, die Prinzipien zu erkennen. Zusätzlich hat der Große Senat unter dem Gesichtspunkt der Kontinuität der Rechtsprechung und der Rechtssicherheit abzuwägen, ob es gerechtfertigt ist, eine seit 50 Jahren bestehende Rechtsprechung aufzugeben. Die Entscheidung des Großen Senats hat sich durch den Präsidentenwechsel beim BFH verzögert, ist aber nunmehr in nächster Zeit zu erwarten.