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Die Globalisierung führt zu immer komplexeren, für die Einzelnen kaum nachvollziehbaren Wertschöpfungsketten in der Lebensmittelindustrie. Zugleich eröffnet die Digitalisierung neue Möglichkeiten, Informationen entlang der Kette zu sammeln, und so mehr Transparenz und Vertrauen für den Verbraucherbeziehungsweise die Verbraucherin zu schaffen. Jedoch finden Verbraucherinformations-Apps wie fTRACE bisher nur eine geringe Verbreitung. Daher haben wir in einer qualitativen Studie mit 16 Teilnehmer/-innen Bedürfnisse und Nutzungshürden von Verbraucher/-innen im Zusammenhang mit Verbraucherinformations-Apps analysiert. Es zeigt sich, dass das Vertrauen in die Informationen, sowie der einfache Zugang dazu für Verbraucher/-innen zentral sind. Durch die gut sichtbare Bereitstellung der Informationen am Point-of-Sale, sowie der automatisierten Informationsversorgung z. B. mittels digitaler Kassenzettel in Kombination mit weiteren Verbraucher-Services kann die Bekanntheit und Akzeptanz von Rückverfolgbarkeitssystemen weiter gesteigert werden.
Der technische Fortschritt im Bereich der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten macht es erforderlich, neue Fragen zu sozialverträglichen Datenmärkten aufzuwerfen. So gibt es sowohl eine Tendenz zur vereinfachten Datenteilung als auch die Forderung, die informationelle Selbstbestimmung besser zu schützen. Innerhalb dieses Spannungsfeldes bewegt sich die Idee von Datentreuhändern. Ziel des Beitrags ist darzulegen, dass zwischen verschiedenen Formen der Datentreuhänderschaft unterschieden werden sollte, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden. Insbesondere bedarf es neben der mehrseitigen Treuhänderschaft, mit dem Treuhänder als neutraler Instanz, auch der einseitigen Treuhänderschaft, bei dem der Treuhänder als Anwalt der Verbraucherinteressen fungiert. Aus dieser Perspektive wird das Modell der Datentreuhänderschaft als stellvertretende Deutung der Interessen individueller und kollektiver Identitäten systematisch entwickelt.
Diese Studie untersucht die Aneignung und Nutzung von Sprachassistenten wie Google Assistant oder Amazon Alexa in Privathaushalten. Unsere Forschung basiert auf zehn Tiefeninterviews mit Nutzern von Sprachassistenten sowie der Evaluation bestimmter Interaktionen in der Interaktionshistorie. Unsere Ergebnisse illustrieren, zu welchen Anlässen Sprachassistenten im heimischen Umfeld genutzt werden, welche Strategien sich die Nutzer in der Interaktion mit Sprachassistenten angeeignet haben, wie die Interaktion abläuft und welche Schwierigkeiten sich bei der Einrichtung und Nutzung des Sprachassistenten ergeben haben. Ein besonderer Fokus der Studie liegt auf Fehlinteraktionen, also Situationen, in denen die Interaktion scheitert oder zu scheitern droht. Unsere Studie zeigt, dass das Nutzungspotenzial der Assistenten häufig nicht ausgeschöpft wird, da die Interaktion in komplexeren Anwendungsfällen häufig misslingt. Die Nutzer verwenden daher den Sprachassistenten eher in einfachen Anwendungsfällen und neue Apps und Anwendungsfälle werden gar nicht erst ausprobiert. Eine Analyse der Aneignungsstrategien, beispielsweise durch eine selbst erstellte Liste mit Befehlen, liefert Erkenntnisse für die Gestaltung von Unterstützungswerkzeugen sowie die Weiterentwicklung und Optimierung von sprachbasierten Mensch-Maschine-Interfaces.
Die nutzerInnenfreundliche Formulierung von Zwecken der Datenverarbeitung von Sprachassistenten
(2020)
2019 wurde bekannt, dass mehrere Anbieter von Sprachassistenten Sprachaufnahmen ihrer NutzerInnen systematisch ausgewertet haben. Da in den Datenschutzhinweisen angegeben war, dass Daten auch zur Verbesserung des Dienstes genutzt würden, war diese Nutzung legal. Für die NutzerInnen stellte diese Auswertung jedoch einen deutlichen Bruch mit ihren Privatheitsvorstellungen dar. Das Zweckbindungsprinzip der DSGVO mit seiner Komponente der Zweckspezifizierung fordert neben Flexibilität für den Verarbeiter auch Transparenz für den Verbraucher. Vor dem Hintergrund dieses Interessenkonflikts stellt sich für die HCI die Frage, wie Verarbeitungszwecke von Sprachassistenten gestaltet sein sollten, um beide Anforderungen zu erfüllen. Für die Erhebung einer Nutzerperspektive analysiert diese Studie zunächst Zweckangaben in den Datenschutzhinweisen der dominierenden Sprachassistenten. Darauf aufbauend präsentieren wir Ergebnisse von Fokusgruppen, die sich mit der wahrgenommenen Verarbeitung von Daten von Sprachassistenten aus Nutzersicht befassen. Es zeigt sich, dass bestehende Zweckformulierungen für VerbraucherInnen kaum Transparenz über Folgen der Datenverarbeitung bieten und keine einschränkende Wirkung im Hinblick auf legale Datennutzung erzielen. Unsere Ergebnisse über von Nutzern wahrgenommene Risiken erlauben dabei Rückschlüsse auf die anwenderfreundliche Gestaltung von Verarbeitungszwecken im Sinne einer Design-Ressource.
Personal-Information-Management-Systeme (PIMS) gelten als Chance, um die Datensouveränität der Verbraucher zu stärken. Datenschutzbezogene Fragen sind für Verbraucher immer dort relevant, wo sie Verträge und Nutzungsbedingungen mit Diensteanbietern eingehen. Vor diesem Hintergrund diskutiert dieser Beitrag die Potenziale von VRM-Systemen, die nicht nur das Datenmanagement, sondern das gesamte Vertragsmanagement von Verbrauchern unterstützen. Dabei gehen wir der Frage nach, ob diese besser geeignet sind, um Verbraucher zu souveränem Handeln zu befähigen.
An der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg fand am Donnerstag, den 23.9.21 das erste Verbraucherforum für Verbraucherinformatik statt. Im Rahmen der Online-Tagesveranstaltung diskutierten mehr als 30 Teilnehmer:innen über Themen und Ideen rund um den Bereich Verbraucherdatenschutz. Dabei kamen sowohl Beiträge aus der Informatik, den Verbraucher- und Sozialwissenschaften sowie auch der regulatorischen Perspektive zur Sprache. Der folgende Beitrag stellt den Hintergrund der Veranstaltung dar und berichtet über Inhalte der Vorträge sowie Anknüpfungspunkte für die weitere Konstituierung der Verbraucherinformatik. Veranstalter waren das Institut für Verbraucherinformatik an der H-BRS in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl IT-Sicherheit der Universität Siegen sowie dem Kompetenzzentrum Verbraucherforschung NRW der Verbraucherzentrale NRW e. V. mit Förderung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.