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Personal-Information-Management-Systeme (PIMS) gelten als Chance, um die Datensouveränität der Verbraucher zu stärken. Datenschutzbezogene Fragen sind für Verbraucher immer dort relevant, wo sie Verträge und Nutzungsbedingungen mit Diensteanbietern eingehen. Vor diesem Hintergrund diskutiert dieser Beitrag die Potenziale von VRM-Systemen, die nicht nur das Datenmanagement, sondern das gesamte Vertragsmanagement von Verbrauchern unterstützen. Dabei gehen wir der Frage nach, ob diese besser geeignet sind, um Verbraucher zu souveränem Handeln zu befähigen.
Seit Sokrates bildet die Frage „Was macht ein glückliches Leben aus?“ den Ausgangspunkt der Entwicklung einer Vielfalt von Wohlbefindenstheorien. Den Kern dieses Aufsatzes bildet die Erörterung der Fragen, inwieweit das Konzept der empirischen Lebenszufriedenheit und die dadurch gewonnenen Korrelate einen Beitrag zur Beantwortung dieser Frage leisten und ob diese Antworten eine Wohlbefindenstheorie begründen können, welche die philosophische Theorie mit empirischen Ergebnissen verknüpft.
Im Zentrum dieses Aufsatzes steht eine Diskussion der wichtigsten Wohlbefindenstheorien, ihrer Qualitäten, Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Einen Schwerpunkt bildet die Theorie der subjektiven Lebenszufriedenheit. Ich diskutiere Stärken und Schwächen des Konzeptes und stelle die wichtigsten Ergebnisse der empirischen Lebenszufriedenheitsforschung in einem Überblick dar.
Im Ergebnis argumentiere ich, dass die Resultate der empirischen Forschung als Grundlage einer subjektiv-objektiven Wohlbefindenstheorie dienen können. Qualitativ hochwertige zwischenmenschliche Beziehungen, ein gesunder Lebensstil, eine ausgewogene Work-Life-Balance, der Einsatz für Andere, das Verfolgen von Lebenszielen und persönlichen Interessen bilden die Grundlage einer Wohlbefindenstheorie, die sich auf empirische Lebenszufriedenheitsforschung stützt.
Der technische Fortschritt im Bereich der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten macht es erforderlich, neue Fragen zu sozialverträglichen Datenmärkten aufzuwerfen. So gibt es sowohl eine Tendenz zur vereinfachten Datenteilung als auch die Forderung, die informationelle Selbstbestimmung besser zu schützen. Innerhalb dieses Spannungsfeldes bewegt sich die Idee von Datentreuhändern. Ziel des Beitrags ist darzulegen, dass zwischen verschiedenen Formen der Datentreuhänderschaft unterschieden werden sollte, um der Komplexität des Themas gerecht zu werden. Insbesondere bedarf es neben der mehrseitigen Treuhänderschaft, mit dem Treuhänder als neutraler Instanz, auch der einseitigen Treuhänderschaft, bei dem der Treuhänder als Anwalt der Verbraucherinteressen fungiert. Aus dieser Perspektive wird das Modell der Datentreuhänderschaft als stellvertretende Deutung der Interessen individueller und kollektiver Identitäten systematisch entwickelt.